Im Oktober wurde die neue Version 3.0.5 des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) auf basisdatensatz.de veröffentlicht. Die umgesetzten Änderungen sind seit dem 01.04.2026 für die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen verfügbar.
Folgende, abwärtskompatible Änderungen sind in dieser Version umgesetzt worden:
*DKKR=Deutsches Kinderkrebsregister
Für Sie als Meldende mit einrichtungsinternem Tumordokumentationssystem und oBDS-Schnittstelle sind die Änderungen verfügbar bzw. übermittelbar, sobald Ihr Hersteller die neue Version umgesetzt hat und das Update in Ihrem Haus entsprechend eingespielt wurde.
Die Hersteller wurden über das Prozedere bereits mit Veröffentlichung der neuen oBDS-Version über die Plattform der § 65c-Register informiert. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Änderungshistorie des Umsetzungsleitfadens.
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie unsere Kontaktdaten über den Hilfe-Reiter in der Menüleiste des Meldeportals.
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Gemäß §3 der KrebsRVO soll eine Verlaufsmeldung bei Nachsorgeuntersuchungen oder Veränderungen des Tumorgesamtstatus erfolgen. Untersuchungsergebnisse aus einer OP stellen keinen Meldeanlass für eine Verlaufsmeldung dar. Diese sollten direkt mit der entsprechenden OP-Meldung übermittelt werden.
Wird ein Progress oder (Lokal-)Rezidiv im Rahmen einer Nachsorgeuntersuchung z.B. durch eine Biopsie oder klinisch durch z.B. Bildgebung festgestellt und daraufhin operiert, erwarten wir die entsprechende Verlaufsmeldung inkl. (r)cTNM mit einem Datum vor der OP. Das Untersuchungsdatum sollte hier jenes sein, an welchem die Auffälligkeit festgestellt wurde und auf dessen Basis dann die OP-Entscheidung und -Planung erfolgte.
In der OP-Meldung erwarten wir dann das Ergebnis der OP über die Felder “lokaler“ und „globaler“ Residualstatus. Bitte übermitteln Sie uns auch den (r)pTNM als Ergebnis der OP in der OP-Meldung und nicht in einer Verlaufsmeldung.
Die Ausprägung K = “keine Änderung” im Feld “Gesamtbeurteilung Tumor” bezeichnet das unveränderte Vorhandensein des Tumors im Vergleich zum Vorbefund. Das bedeutet, dass der bestehende Tumor weder die Kriterien einer Teilremission noch die Kriterien einer Progression erfüllt. In keinem Fall sollte die Ausprägung K = „keine Änderung“ für das Fortbestehen einer Vollremission verwendet werden. Bei unverändert bestehender Tumorfreiheit ist im Feld „Gesamtbeurteilung Tumor“ – wie bei der vorangegangenen Verlaufsmeldung – weiterhin die Ausprägung „V“ = „Vollremission“ anzugeben.
Es gibt einige Situationen, in denen die Angabe der Gesamtbeurteilung des Tumors mit „keine Änderung“ plausibel ist. Dies ist unter anderem der Fall bei:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein CUP ist eine Krebserkrankung, bei der eine zytologisch oder histologisch gesicherte Metastasierung vorliegt, ohne dass nach Abschluss einer umfassenden Diagnostik der Ursprungstumor (Primärtumor) gefunden werden konnte.
Die Diagnose „CUP“ – auch „CUP-Syndrom“ genannt – ist eine spezifische Diagnose.
Nur wenn kein Primärtumor gefunden werden konnte, und wenn zudem sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die vorliegende Metastasierung ein Rezidiv einer früheren Tumorerkrankung ist, wird ärztlicherseits die Diagnose eines CUP-Syndroms gestellt.
Bei einem CUP liegt eine metastasierte Situation vor, ohne dass die Primärlokalisation des Tumors bekannt ist. Daher ist ein CUP wie folgt zu verschlüsseln:
Darüber hinaus werden folgende Fragestellungen in den FAQs ausführlich beantwortet:
Die vollständige FAQ finden Sie hier.
Im Oktober wurde die neue Version 3.0.5 des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) auf https://www.basisdatensatz.de/xml/ veröffentlicht. Die umgesetzten Änderungen sind seit dem 01.04.2026 für die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen verfügbar.
Folgende, abwärtskompatible Änderungen sind in dieser Version umgesetzt worden:
*DKKR=Deutsches Kinderkrebsregister
Für Sie als Meldende mit einrichtungsinternem Tumordokumentationssystem und oBDS-Schnittstelle sind die Änderungen verfügbar bzw. übermittelbar, sobald Ihr Hersteller die neue Version umgesetzt hat und das Update in Ihrem Haus entsprechend eingespielt wurde.
Die Hersteller wurden über das Prozedere bereits mit Veröffentlichung der neuen oBDS-Version über die Plattform der § 65c-Register informiert. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Änderungshistorie des Umsetzungsleitfadens.
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie unsere Kontaktdaten über den Hilfe-Reiter in der Menüleiste des Meldeportals.
Jedes Jahr am 4. Februar macht der Weltkrebstag auf die Bedeutung von Prävention, Früherkennung, Behandlung und Forschung bei Krebserkrankungen aufmerksam. Die internationale Kampagne der Union for International Cancer Control (UICC) steht von 2025 bis 2027 unter dem Motto „Gemeinsam einzigartig“.
Die Kampagne rückt die Einzigartigkeit jedes Menschen in den Mittelpunkt. Nach persönlichen Krebsgeschichten im Jahr 2025 steht 2026 unter der Überschrift „Deine Geschichte bewegt Menschen zum Umdenken“ die Frage im Fokus, wie Krebsversorgung stärker an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden kann.
Ziel ist eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems – weg von einer rein krankheitsorientierten Sicht hin zu einer menschenzentrierten, bevölkerungsbezogenen Versorgung. Diese stärkt die Beteiligung von Patientinnen und Patienten an Entscheidungen, fördert Gesundheitskompetenz und unterstützt Prävention.
Eine solche Ausrichtung braucht verlässliche und verständliche Daten. In Deutschland leisten die Landeskrebsregister dazu einen zentralen Beitrag. Sie erfassen Krebserkrankungen in den Bundesländern und stellen regelmäßig Auswertungen zur Krebshäufigkeit, Versorgung und Qualität bereit.
Auf Bundesebene werden die Daten im Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut zusammengeführt und gemeinsam mit dem Deutschen Krebsregister e. V. unter anderem in der Publikation „Krebs in Deutschland“ veröffentlicht.
Diese Zahlen zeigen, wie wichtig eine transparente Krebsberichterstattung ist – als Grundlage für Information, Beteiligung und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgung.
Ausführliche Daten und Analysen finden Sie in der Publikation „Krebs in Deutschland für 2021–2023“ unter: www.krebsdaten.de.
Daten für einzelne Bundesländer finden Sie bei den Landeskrebsregistern und auf der Homepage der Deutsche Krebsregister e.V. unter: www.dkr.de
Den Artikel zur Krebsregistermeldung mit „Manual plus“ finden Sie hier.
Die Pressemitteilung zum CancerQualityHub finden Sie hier.