Barrierefreiheit
Hier erhalten Sie Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation meldepflichtiger Tumoren.
Für eine schnelle Orientierung sind die Fragen übersichtlich in folgende Rubriken unterteilt:
Allgemeine Informationen zur Dokumentation von Diagnosemeldungen gemäß oBDS finden Sie im Manual Plus:
Wird eine Diagnose revidiert, soll dem KRBW eine aktualisierte Diagnosemeldung mit neuer Histologie und der zugehörigen ICD-10 übermittelt werden. In das Anmerkungsfeld bitte „revidierte Diagnose“ und das Datum der Revision (Tag/Monat/Jahr) eintragen. Bitte geben Sie zusätzlich auch die ursprüngliche Histologie im Anmerkungsfeld an.
Stand 10/2023
Sollte es sich bei den post mortem gestellten Diagnosen um meldepflichtige Diagnosen handeln, sind diese zu melden. Das Erstdiagnose-Datum entspricht dann dem Sterbedatum. Für die Angabe der Patient:innen-Unterrichtung gibt es hier die Ausnahme „V“ (verstorben). Ist bei dem:der Patient:in eine Autopsie durchgeführt worden, sollte ein aTNM angegeben werden.
Quelle: Manual der Krebsregistrierung, S. 87
Ein CUP ist eine Krebserkrankung, bei der eine zytologisch oder histologisch gesicherte Metastasierung vorliegt, ohne dass nach Abschluss einer umfassenden Diagnostik der Ursprungstumor (Primärtumor) gefunden werden konnte.
Die Diagnose „CUP“ – auch „CUP-Syndrom“ genannt – ist eine spezifische Diagnose.
Nur wenn kein Primärtumor gefunden werden konnte, und wenn zudem sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die vorliegende Metastasierung ein Rezidiv einer früheren Tumorerkrankung ist, wird ärztlicherseits die Diagnose eines CUP-Syndroms gestellt.
Es gibt Leitlinien, die das CUP-Syndrom genau definieren, und die Handlungsempfehlungen für die Diagnostik und Therapie des CUP geben.1
Bei einem CUP liegt eine metastasierte Situation vor, ohne dass die Primärlokalisation des Tumors bekannt ist. Daher ist ein CUP wie folgt zu verschlüsseln:
Eine TNM-Klassifikation ist beim CUP-Syndrom nicht anwendbar.*
Für einen CUP im Kopf-Hals-Bereich ist folgende, eigene Tumordokumentation zu beachten:
Maligne Melanome7 und Merkelzellkarzinome8 mit unbekannter Primärlokalisation zählen nicht zum CUP-Syndrom und sind daher auch nicht als CUP zu verschlüsseln. Für diese Erkrankungen sind folgende, eigene Tumordokumentationen zu beachten:
*Hinweise: Für unsere Datenauswertung ist es sehr hilfreich, wenn Sie beim CUP-Syndrom die Metastasenlokalisation(en) an das Krebsregister übermitteln.
Bitte verwenden Sie dafür das oBDS-Feld „Lokalisation von Fernmetastase(n)“5 und geben Sie in diesem Fall ausnahmsweise auch die M1-Kategorie an – auch wenn dies formal nicht vorgesehen ist.
Die Angabe „M1“ dient ausschließlich unseren internen Plausibilitätsprüfungen im Zusammenhang mit den gemeldeten Metastasenlokalisation(en).6
Angaben zur T- und N-Kategorie sind nicht zulässig. Die Felder für die T- und die N-Kategorie sind daher nicht auszufüllen. Auch Platzhalter (z.B. TX oder T0) sind nicht zu verwenden.
Quellen:
Stand 04/2026
Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen, die dem:der Meldenden aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) zur Kenntnis gelangen und nicht im Auftrag des Leistungserbringers übermittelt werden, können bei Meldungen im oBDS-Format über das Feld „Eigene Leistung“ mit „nein“ gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, kann die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Für diese Meldungen besteht keine Meldepflicht, Sie unterstützen hierdurch jedoch Vollzähligkeit und Vollständigkeit im Krebsregister. Hiervon profitieren insbesondere die Auswertungen, die wir Ihnen im Rahmen der Qualitätskonferenzen präsentieren. Die Meldung externer Leistungen wird vom KRBW nicht vergütet, da die Aufwandsentschädigung dem Leistungserbringer zusteht.
Ablative Verfahren sind mit den entsprechenden OPS-Schlüsseln als Operation zu melden. Ein Residualstatus ist nicht zu erwarten.
Bundesweit abgestimmt in der AG Dokunetzwerk
Stand: 10/2021
Eine Elektrochemotherapie ist mit dem entsprechenden OPS-Schlüssel als Operation zu melden. Ein Residualstatus ist nicht zu erwarten. Eine zusätzliche Meldung der systemischen Therapie mit der oder den angewendeten Substanzen ist optional.
Bundesweit abgestimmt in der AG Dokunetzwerk
Stand: 10/2021
Eine Stammzell-Transplantation soll als systemische Therapie gemeldet werden.
Die Felder des ADT/GEKID-Basisdatensatzes (1) sind folgendermaßen zu füllen:
Hinweis: Wir bitten darum, jede Substanz in ein eigenes Datenfeld einzutragen.
Quellen:
Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz ADT/GEKID
Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz 2021
Stand 09/2022
Allgemeine Informationen zur Dokumentation von Operationsmeldungen gemäß oBDS finden Sie im Manual Plus:
Jede tumortherapeutische Operation, also solche, die zur Entfernung (Resektion), Zerstörung (Destruktion) oder Verkleinerung (Reduktion) von Tumorgewebe führen, sind zu dokumentieren und zu melden.
Ergänzend möchten wir Sie bitten, über die Meldungen mit den tumortherapeutischen OPS-Codes hinaus, Meldungen zu weiteren Operationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit der Tumortherapie stehen. Damit können wir eine zeitgemäße Qualitätssicherung sowie weitere klinische Auswertungen durchführen. Bitte beachten Sie, dass gemäß einem Beschluss der Plattform §65c nur Meldungen mit einem tumortherapeutischen OPS-Code honoriert werden können. Momentan setzen wir uns bundesweit mit der Plattform §65c dafür ein, dass zukünftig auch weitere OPS-Codes honoriert werden können.
Eine Liste der OPS-Codes, die das KRBW als tumortherapeutisch oder als für die Qualitätssicherung relevant einstuft, finden Sie auf unserer Website unter https://krebsregister-bw.de/meldende/unterlagen-und-infomaterial/ oder als direkten Download hier:
Hinweise:
Solange mindestens ein tumortherapeutischer oder ein weiterer meldefähiger Code enthalten ist, können beliebig viele weitere Schlüssel (auch z. B. aus dem 1er Bereich) mit übermittelt werden. Speziell im ZNS-Bereich ist es außerdem möglich, auch bestimmte 1er-Schlüssel, sofern sie tumortherapeutisch sind, ohne einen 5er-Schlüssel zu übermitteln. Ebenfalls sind bestimmte 8er-Schlüssel als tumortherapeutisch eingestuft und damit auch ohne einen 5er-Schlüssel zu melden.
OPS-Codes, die in einer vorherigen OPS-Version als endständig galten, jedoch im aktuellen Katalog nicht mehr vorhanden sind, finden sich nicht in der aktuellen Liste. Sofern der Schlüssel tumortherapeutisch ist, wird die Meldung mit der passenden Versionsangabe angenommen. Ein Beispielfall: Sie übermitteln uns 2024 eine OP-Meldung mit Leistungen aus dem Jahr 2017 mit dem damals gültigen OPS-Code 5-262.00. Dieser OPS-Code ist nicht in der aktuellen Liste mit tumortherapeutischen OPS-Codes vorhanden, da dieser nicht mehr im OPS-Katalog enthalten ist. Da es sich aber grundsätzlich um einen tumortherapeutischen und endständigen Code handelt, wird dieser mit der OPS-Version 2017 angenommen.
Erfolgt im Rahmen einer operativen Therapie (selbe Sitzung, Schnellschnittergebnis) eine Nachresektion, so ist diese Nachresektion, soweit vorhanden, mit ihrem spezifischen Re-OPS-Code oder Nachresektionscode in der OP-Meldung anzugeben.
Findet die Nachresektion als separate OP statt, muss eine gesonderte OP-Meldung mit allen erforderlichen Angaben (u.a. OPS-Code, Residualstatus, Intention der Therapie) übermittelt werden. Gibt es keinen spezifischen Re-OPS oder Nachresektionscode dann sind der zutreffende OPS-Code (z.B. die Tumorresektion) und der ZusatzCode „5-983“: Reoperation anzugeben.
Quelle:
Stand 05/2025
Allgemeine Informationen zur Dokumentation von Strahlentherapien gemäß oBDS finden Sie im Manual Plus:
Wird nach operativer Entfernung eines Organs eine Strahlentherapie der Organloge durchgeführt, muss als Zielgebiet das entfernte Organ (s. Liste der Zielgebietsschlüssel) angegeben werden. Im Anmerkungsfeld soll als Hinweis, dass die Loge bestrahlt wird, die Anmerkung „Loge“ so organspezifisch wie möglich angegeben werden (z.B. „Nierenloge“, „Prostataloge“ etc.).
Stand: 07/2022
In der Therapiemeldung können für die gesamte Strahlentherapie die einzelnen Sitzungen mit der jeweiligen Einzeldosis (ohne Boost) angegeben werden. Pro Strahlentherapie-Sitzung ist dann die verwendete Einzeldosis zu dokumentieren. Als Gesamtdosis soll die gesamte Dosis über die komplette Strahlentherapie inkl. Boost angegeben werden. In dem Anmerkungsfeld zur Strahlentherapie sollte „Boost“ vermerkt werden.
Stand: 07/2022
Allgemeine Informationen zur Dokumentation von Systemischen Therapien gemäß oBDS finden Sie im Manual Plus:
Kombinierte Therapien sind separat zu melden. So muss z.B. eine Radiochemotherapie oder Radioimmuntherapie als Therapiemeldung mit Therapieart „medikamentöse Therapie“ (Therapiebezeichnung Chemotherapie/Immuntherapie) und als Therapieart „Strahlentherapie“ gemeldet werden.
Stand: 02/2021
Bei Vorliegen einer tumorspezifischen Therapieindikation sollen Bisphosphonate als systemische Therapie mit der Angabe der genauen Wirksubstanz und der Therapieart „SO“ gemeldet werden (siehe dazu auch unter Service „Substanzen und Protokolle der systemischen Therapien“).
Stand: 01/2020
Allgemeine Informationen zur Dokumentation von Verlaufsmeldungen gemäß oBDS finden Sie im Manual Plus:
1.) Wann ist ein erneutes Tumorereignis an derselben Lokalisation als neue Erkrankung/ neue Diagnose zu melden?
a) Nur wenn laut ärztlicher Beurteilung eindeutig ein zweiter, andersartiger Tumor an derselben Lokalisation vorliegt als bei der ersten Erkrankung, ist dieser Zweittumor als neue Erkrankung mit einer Diagnosemeldung und eigenem Diagnosedatum zu dokumentieren. Den früheren, ersten Tumor geben Sie bitte mit seinem Diagnosejahr im Feld „Frühere Tumorerkrankungen“ an.
b) Auch wenn nach vorangegangener In situ-Neubildung (ICD-10 D00-D09) oder nach einer Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens (ICD-10 D37-D48) an derselben Stelle erstmals eine bösartige Neubildung (ICD-10 C00-C97) auftritt, ist diese als neue Erkrankung mit einer Diagnosemeldung und eigenem Diagnosedatum zu übermitteln.
2.) Wann ist ein erneutes Tumorereignis an derselben Lokalisation als Rezidiv zu melden?
a) Bei Wiederauftreten eines Tumors mit gleicher Morphologie nach WHO an derselben Stelle bitten wir um Dokumentation dieses neuen Tumorereignisses als Rezidiv, sofern nicht eindeutig ein Zweittumor bzw. eine Situation vorliegt, wie unter 1.) beschrieben. Ein Rezidiv ist in einer Verlaufsmeldung mit möglichst genauen Angaben zum Tumorstatus und ggf. inkl. rTNM-Klassifikation zu übermitteln.
b) Auch wenn nach vorangegangener bösartiger (ICD-10 C00-C97) oder In-situ-Neubildung (ICD-10 D00-D09) an derselben Stelle wieder eine In-situ-Neubildung (ICD-10 D00-D09) auftritt, ist diese als Rezidiv in einer Verlaufsmeldung zu übermitteln.
Stand 10/2023
Zur Verwendung der Ausprägung „X“ bei der klinischen TNM-Klassifikation finden sich nachfolgende Erläuterungen der UICC
„X“ darf nicht verwendet werden, um lediglich die Datenfelder zu befüllen, wenn dem Dokumentationsteam die Daten zu einem bestimmten Fall nicht zur Verfügung stehen.
Quellen:
Greene F, Brierly J, O´Sullivan B, Sobin LH, Wittekind C. (2005). On the use and abuse of X in the TNM classification. Cancer, 103, 3.
Wittekind C, Brierley JD, Lee A, van Eycken E (eds). (2019). TNM Supplement 5th ed. Wiley Blackwell.
UICC. How to use TNM. Verfügbar unter: https://www.uicc.org/sites/main/files/atoms/files/How_to_use_TNM.pdf
Wenn die TNM-Klassifikation während oder nach initialer multimodaler Therapie erfolgt, werden die TNM- oder pTNM-Kategorien durch das Präfix „y“ gekennzeichnet (z.B. yT2N1M0 oder ypT2pN2pM0) (TNM-Klassifikation, 8. Auflage, 2017). Generell sollte ein yTNM in einer Verlaufsmeldung übermittelt werden. Dokumentationsbeispiel: Patient mit Rektumkarzinom (C20). Die präoperative Diagnostik zeigt, dass der Tumor ins perirektale Fettgewebe infiltriert, 1 vergrößerter perirektaler Lymphknoten, keine Fernmetastasen. Präoperativ erhält der Patient eine Radiochemotherapie. Vor der Operation ist mit bildgebenden Verfahren kein Tumor nachweisbar. Nach der Operation beschreibt der Pathologiebefund einen Tumorrest, der die Submukosa infiltriert. In 16 untersuchten Lymphknoten ist kein Befall nachweisbar.
TNM-Klassifikation:
vor Behandlung: cT3 cN1a cM0
nach neoadjuvanter Therapie: ycT0 cN0 cM0
nach Operation: ypT1 pN0 cM0
Quelle:
Brierley J et al.: The „y“ Symbol: An Important Classification Tool for Neoadjuvant Cancer Treatment, American Cancer Society, 2006.
Nach der TNM-Klassifikation maligner Tumoren der UICC1 wird die Verwendung von MX als unzureichend betrachtet, da für die Bestimmung der klinischen M-Klassifikation die klinische Untersuchung ausreichend ist. Ergibt diese keinen Anhalt für das Vorliegen von Fernmetastasen und ist nach S3-Leitlinie oder sonstiger Fachliteratur das Risiko für eine Fernmetastasierung so gering, dass keine weitergehenden Untersuchungen empfohlen werden (z.B. Bildgebung), soll cM0 klassifiziert werden.
Quelle: Wittekind C. TNM: Klassifikation maligner Tumoren, 8. Auflage. Wiley-VCH, 2017 (S. 8).
Stand: 01/2020
Eine Meningeosis neoplastica soll in der M-Kategorie des TNM mit „OTH“ dokumentiert werden.
Stand: 24.01.2020
Meist liegt bei den meldepflichtigen Präkanzerosen (ICD-10 D00-D09) ein Carcinoma in situ vor. Somit ist ein Tis zu dokumentieren, wenn es für die betreffende Neoplasie eine TNM-Klassifikation gibt.
Einige Neoplasien, die als ICD-10 D00-D09-Diagnose zu verschlüsseln sind, und die im ICD-O-Morphologieschlüssel den Malignitätsgrad /2 haben, sind jedoch formal nicht als Carcinoma in situ zu klassifizieren. Es ist daher auf die genaue Neoplasiebezeichnung (Wortlaut!) zu achten.
Neoplasien sind nicht formal als Tis zu klassifizieren, wenn sie bezeichnet werden als:
Für folgende In-situ-Neoplasien ist keine TNM-Klassifikation vorgeschrieben:
Stand 02/2024
Meldepflichtig sind alle Neoplasien mit Malignitätsgrad /2 nach aktueller WHO-Klassifikation, die anhand einer histologischen Untersuchung diagnostiziert wurden.
Diese Präkanzerosen und hochgradigen Dysplasien sind nach ICD-10 mit D00-D09 zu verschlüsseln.
Beispiele für Neoplasien mit Malignitätsgrad /2 nach WHO sind:
*Hinweis:
VIN 2 und VIN 3: vulväre intraepitheliale Neoplasie Grad 2 und Grad 3
VAIN 2 und VAIN 3: vaginale intraepitheliale Neoplasie Grad 2 und Grad 3
CIN 2 und CIN 3: zervikale intraepitheliale Neoplasie Grad 2 und Grad 3
Gemäß aktueller WHO-Klassifikation wird nur noch zwischen hoch- und niedriggradiger Dysplasie differenziert. Hochgradige (high grade) Dysplasien werden mit dem Malignitätsgrad /2 im Morphologieschlüssel abgebildet, niedriggradige (low grade) Dysplasien mit dem Malignitätsgrad /0.
Nur hochgradige Dysplasien sind meldepflichtig.
Literatur:
Stand 08/2022
Liegen histologisch gesicherte Metastasen eines malignen Melanoms vor, die kein Rezidiv einer früheren Erkrankung sind, und deren Ursprungstumor (Primärtumor) nicht gefunden werden konnte, so handelt es sich um ein malignes Melanom mit unbekannter Primärlokalisation. Dieses wird auch als okkultes Melanom bezeichnet.
In dieser Situation darf ein primäres Melanom der Haut angenommen werden, bei dem es nach der Metastasierung zu einer spontanen und wahrscheinlich kompletten Regression des Primärtumors kam.1
Ein okkultes Melanom wird nicht als CUP eingestuft.2
Es ist wie folgt zu verschlüsseln:
Die TNM-Klassifikation „Malignes Melanom der Haut“ ist anwendbar (s. TNM 9, S. 165; TNM 8, S. 186).6; 7
Für die T-Kategorie gilt aufgrund des nicht nachweisbaren Primärtumors cT0 (Kein Anhalt für Primärtumor).6; 7
Quellen:
Stand 04/2026
Das Merkelzellkarzinom (MCC) ist ein primär kutanes neuroendokrines Karzinom, d.h. es handelt sich um einen Tumor, der primär in der Haut wächst.1
Merkelzellkarzinome rezidivieren häufig lokal und metastasieren frühzeitig lymphogen.2
Liegen histologisch gesicherte Metastasen eines MCC vor, die kein Rezidiv einer früheren Erkrankung sind, und deren Ursprungstumor (Primärtumor) nicht gefunden werden konnte, so bezeichnet man dieses als ein MCC mit unbekannter Primärlokalisation.
In dieser Situation darf angenommen werden, dass es nach der Metastasierung zu einer spontanen und wahrscheinlich kompletten Regression des Primärtumors kam.2
Ein metastasiertes MCC mit unbekannter Primärlokalisation ist gemäß aktueller CUP-Leitlinie kein CUP.3
Als Tumor der Haut ist es wie folgt zu verschlüsseln:
Die TNM-Klassifikation „Merkelzellkarzinom der Haut“ ist anwendbar (s. TNM 9, S. 170; TNM 8, S. 191).7; 8
Für die T-Kategorie gilt aufgrund des nicht nachweisbaren Primärtumors cT0 (Kein Anhalt für Primärtumor).
*Hinweis: Die Dignität kann auch mit /3 übermittelt werden, sofern /6 nicht angegeben werden kann
Quellen:
Stand 05/2026
Beim splenischen Marginalzonenlymphom finden sich üblicherweise eine Milzvergrößerung, ein Befall der hilären Lymphknoten, des Knochenmarks und des Bluts (WHO-Klassifikation, 2022).
Die Neoplasie soll mit der ICD-10 C83.0 und dem Histologiecode 9689/3 verschlüsselt werden.
Als Primärlokalisation soll nach SEER als Primärlokalisation die ICD-O C42.2 (Milz) verwendet werden.
https://seer.cancer.gov/seertools/hemelymph/51f6cf57e3e27c3994bd5327/. Abfrage vom 11.08.2022
https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-o-3/icd03rev2html/block-967-969.htm?codeSearch=9689#9689:3.
Abfrage vom 11.08.2022
Stand 08/2022
Nach den Kodierrichtlinien der ICD-O soll der topografische Code dem Ursprungsort der Neoplasie entsprechen (Primärlokalisation). Diese entspricht nicht immer dem Entnahmeort des Tumorgewebes.
Bei den Leukämien soll nach den Empfehlungen als Ursprungsort die Lokalisation C42.1 (Knochenmark) codiert werden.
Stand 08/2022
Die Transformation einer systemischen Neoplasie ist als neue Diagnose in einer Diagnosemeldung zu übermitteln. Dabei ist die Bezeichnung der Neoplasie nach Transformation mit aktuellem ICD-10-Diagnoseschlüssel und mit aktuellem ICD-O-Morphologieschlüssel zu übermitteln (z.B. ICD-10 C83.3, 9680/3).
Zusätzlich muss eine Verlaufsmeldung zum ursprünglichen Tumor (z.B. ICD-10 C91.1) gesendet werden mit Angabe der neuen, die Transformation beschreibenden Histologie (z.B. 9680/3).
Das Untersuchungsdatum dieser Verlaufsmeldung muss dem Datum der neuen Histologie entsprechen.
In das Bemerkungsfeld bitte „Transformation“ eintragen.
(Eine bundesweite Abstimmung zu diesem Thema läuft. Sollten bundesweit andere Vereinbarungen getroffen werden, wird die FAQ bei Bedarf angepasst.)
Stand 01/2026
Stand 08/2022
Optune TTFields ist als systemische Therapie mit Therapieart „Sonstiges“ („SO“) und der Angabe „TTFields“ im Protokollfeld zu melden. Erfolgt die TTF-Behandlung zusammen mit einer medikamentösen Therapie (z.B. Temozolomid), muss das Medikament in das Substanzfeld eingetragen werden.
Quellen:
Stand: 11/2023
Beim CUP („Cancer of Unknown Primary“) im Kopf-Hals-Bereich liegen histologisch gesicherte Lymphknotenmetastasen (LK-Metastasen) eines Plattenepithelkarzinoms im Kopf-Hals-Bereich vor, die kein Rezidiv einer früheren Erkrankung sind, und deren Ursprungstumor (Primärtumor) nicht gefunden werden konnte. In dieser Situation geht man davon aus, dass der Primärtumor im Kopf-Hals-Bereich zu lokalisieren ist, auch wenn dieser unauffindbar bleibt.1; 2
Ein CUP im Kopf-Hals-Bereich ist wie folgt zu verschlüsseln:
In Abhängigkeit vom EBV- und HPV- bzw. p16-Status der LK-Metastasen sind folgende drei TNM-Klassifikationen zu verwenden, für deren T-Kategorien aufgrund des nicht nachweisbaren Primärtumors jeweils cT0 (Kein Anhalt für Primärtumor) gilt:6; 7
Quellen:
Stand 04/2026
Das kombinierte, hepatozelluläre Karzinom und Cholangiokarzinom ist nach WHO, ICD und TNM zu klassifizieren:
• ICD-10 Diagnose: C22.0
• ICD-O-3.2 Topografie: C22.0
• ICD-O-3.2 Morphologie: 8180/3
Es wird die TNM-Klassifikation für die intrahepatischen Cholangiokarzinome (ICD-O C22.1) angewendet.
Quellen:
Wittekind C. TNM: Klassifikation maligner Tumoren, 8. Auflage, Nachdruck 2020, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, Deutschland
WHO Classification of Digestive System Tumours. 5th ed. Lyon: IARC
Die korrekte Dokumentation des Morbus Paget ist im Manual plus beschrieben:
https://plattform65c.de/wp-content/uploads/2023/02/Kodierung-des-Morbus-Paget-der-Brust.pdf
Epitheliale Neubildungen des Thymus sind mit den hierfür vorgesehenen, spezifischen ICD-Codes zu kodieren.
Für epitheliale Tumore des Thymus inklusive Thymome, Thymuskarzinome und neuroendokrine Tumore des Thymus gilt der TNM für Thymustumore.
Quellen:
Wittekind C. TNM: Klassifikation maligner Tumoren, 8. Auflage, Nachdruck 2020, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, Deutschland
WHO Classification of Thoracic Tumours. 5th ed. Lyon: IARC
Bundesweit abgestimmt in der AG Dokunetzwerk
Stand: 10/2021
Im TNM 8 wird für das Grading von Prostatakarzinomen die Verwendung der WHO-Gruppen/ISUP Grade Groups 1–5 beschrieben. Diese entsprechen allerdings nicht dem klassischen 4-stufigen Grading, wie es laut ADT/GEKID-Basisdatensatz laut Bundesanzeiger vorgesehen ist. Die Ausprägung „5“ lässt sich nicht über den Basisdatensatz übermitteln. Die korrekte Abbildung erfolgt durch die Angaben zum Gleason, die über das organspezifische Modul Prostata übermittelt werden können. Im Feld Grading soll „T“ (= trifft nicht zu) dokumentiert werden.
Stand: 01/2020
Nach WHO wird zwischen dem nichtinvasiven papillären Urothelkarzinom und dem Urothel-Carcinoma in situ unterschieden. Diese beiden Neoplasien unterscheiden sich in Bezug auf Morphologie, T-Kategorie und Differenzierungsgrad (Grading).
Zusammenfassend gilt:
Nichtinvasives papilläres Urothelkarzinom:
Morphologieschlüssel: 8130/2
T-Kategorie: Ta
Grading: low-grade oder high-grade
Low-grade- und high-grade Tumore haben eine unterschiedliche Prognose. Daher ist bei der Meldung dieser Neoplasie unbedingt auf die Angabe des Gradings zu achten.
Gültig sind hier nur die alphabetischen Ausprägungen:
Die Ausprägung „Intermediate (M)“ und numerische Angaben sind hier nicht anwendbar.
Urothel-Carcinoma in situ:
Morphologieschlüssel 8120/2
T-Kategorie Tis
Grading: high-grade
Ein Urothel-Carcinoma in situ ist immer als ein high-grade Tumor einzustufen.
Gültig ist hier nur die alphabetische Ausprägung:
High Grade (H)
Quellen:
Stand 11/2024
Beim invasiven Urothelkarzinom wird gemäß WHO seit 2016 ein zweistufiges Gradingsystem (high-grade/low-grade) erwartet (1).
Gültige Angaben für das Grading sind daher nur:
Die Ausprägung „Intermediate (M)“ ist hier nicht anwendbar.
Die deutsche Leitlinie empfiehlt beim invasiven Urothelkarzinom der Harnblase zusätzlich auch das dreistufige Gradingsystem (G1, G2, G3) nach WHO von 1973 anzuwenden (2). Dieses ist im Datenfeld „Weitere Klassifikationen“ als „Grading (WHO 1973)“ mit der Ausprägung G1, G2 oder G3 anzugeben.
Quellen:
Stand 11/2024