Bei Meldungen im neuen oBDS-Format müssen nun auch Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln (neue Pflichtangabe).
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Übersetzungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Übersetzungsliste auf der Website des KRBW bereitgestellt. Diese wird Anfang Juli zur Verfügung stehen.

Wir bemühen uns die Verfügbarkeit 24/7 schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Wir bitten um Ihr Verständnis. (Archiveintrag)

Anfang April war die KLR mit mehreren Mitarbeitenden auf der DMEA in Berlin vertreten. Auf Europas Leitveranstaltung für digitale Gesundheitsversorgung nutzen wir die Gelegenheit, mit Entwicklern und Herstellern von Krankenhausinformationssystemen, Tumordokumentationssystemen und Praxisverwaltungssystemen sowie Vertretern der Krankenhaus IT in den Austausch zu gehen und so weiter an der Entwicklung der Schnittstellen zwischen Register und Meldenden zu arbeiten. Zugleich waren wir am gemeinsamen Stand der Plattform 65c Register ansprechbar für alle Interessierten.

Analysiert wurden alle Meldungen von Absendern mit mindestens 30 Meldungen im Meldejahr 2022. Insgesamt wurden rund 630 Berichte erstellt. Mit dem DQB erhalten die Leistungserbringer dezidierte Rückmeldung zur Qualität der von Ihnen übermittelten Daten.

Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen, an den Pretests beteiligten ambulanten und stationären Meldenden, für ihr Feedback.
Nach dieser intensiven Testphase können wir in den nächsten Tagen die individuellen Datenqualitätsberichte an alle 630 berücksichtigten Absender über das Meldeportal bereit stellen.

Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.

Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – Wichtige Unterlagen und Materialien – Anleitungen zum Meldeportal und Neuerungen in unserer neuen Rubrik “Neue Funktionen im Meldeportal”.

Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/ 
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.

Sie können hier direkt das digitale Themenheft aufrufen.

Als ältester und größter Fachkongress zu Krebsdiagnostik und Krebstherapie in Deutschland richtet sich der DKK an Mediziner:Innen, Pflegekräfte, Vertreter:Innen aus Forschung und Politik sowie Betroffene und bietet ein breites Spektrum an Vorträgen und Diskussionen.

Im Rahmen des Kongresses präsentieren sich auch die Plattform § 65c, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT), die Gesellschaft epidemiologischer Krebsregister in Deutschland e. V (GEKID), das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut sowie das Deutsche Kinderkrebsregister mit einem gemeinsamen Informationsstand. Hier können Besucherinnen und Besucher sich umfassend über die Registrierung, Datenauswertung und Forschung mit Krebsregisterdaten informieren.

Wir laden Sie herzlich ein, uns in Halle A am Stand A10 zu besuchen. Das Krebsregister Baden-Württemberg wird am Freitag, den 23.02.24 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Samstag, den 24.02.2024 von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr vertreten sein.

Weitere Informationen zum 36. Deutschen Krebskongress finden Sie hier.

Die wichtigste inhaltliche Änderung ist der Hinweis, dass die Daten für die nationale und internationale Forschung bereitgestellt werden können.

Bitte nutzen Sie künftig die neue Version mit dem Stand 02/2024. Wir stellen eine Online lesbare Version und eine Druckversion als Flyer bereit.

Eine Anpassung in den fremdsprachlichen Dokumenten wurde nicht vorgenommen. Diese behalten in der jetzigen Version ihre Gültigkeit.

Beachten Sie bitte, dass nur das deutschsprachige Informationsblatt rechtsverbindlich ist. Daher muss es immer zusätzlich zur Information in der jeweiligen Landessprache ausgegeben werden. Die Übersetzungen dienen lediglich dazu, die Aufklärung über die Meldung an das KRBW zu vereinfachen.

Meldungen zu Tumorkonferenzen (TUK), welche nach dem Tod von Betroffenen stattfinden, sind im aktuellen onkologischen Basisdatensatz (ADT/GEKID und oBDS) nicht vorgesehen. Sie brauchen diese deshalb nicht an das KRBW zu übermitteln, auch wenn diese Daten zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen erfasst werden. Wir behalten uns deshalb vor, solche Meldungen abzulehnen.

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