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24.06.2025

Dokumentationshinweis zum Autopsie-TNM (aTNM)

Das „a“-Symbol in der TNM-Klassifikation steht für Autopsie und kennzeichnet Fälle, bei denen die Klassifikation erstmals und ausschließlich nach einer Autopsie Anwendung findet.

Eine Angabe des „a“ -Symbols ohne Bezug zur Autopsie ist deshalb nicht zulässig und kann zu fehlerhaften oder unplausiblen Meldungen führen. Ebenfalls unplausibel sind Therapie- und Verlaufsmeldungen im Zusammenhang mit einem „a“-Symbol. Dies entspricht den Vorgaben der 8. Auflage der TNM-Klassifikation maligner Tumoren (S.14).

Wir bitten Sie dies zukünftig zu beachten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Verbesserung der Datenqualität im Krebsregister Baden-Württemberg!

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