Übersetzungstabelle ICD-O zu ICD-10 für Pathologen
Neue Pflichtangabe im oBDS-Format verpflichtet auch Pathologen zur Angabe der ICD-10.
Bei Meldungen im neuen oBDS-Format müssen nun auch Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln (neue Pflichtangabe).
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Übersetzungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Übersetzungsliste auf der Website des KRBW bereitgestellt. Diese wird Anfang Juli zur Verfügung stehen.