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03.07.2024

Überleitungstabelle ICD-O zu ICD-10 für Pathologinnen und Pathologen

Bei Meldungen im neuen oBDS-Format müssen nun auch Pathologinnen und Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln (neue Pflichtangabe).

Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter “Wichtige Unterlagen und Materialien” bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

 

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