Barrierefreiheit
Qualitätskonferenzen zu initiieren und zu begleiten ist nach § 65c SGB V Klinische Krebsregister eine Kernaufgabe des klinischen Krebsregisters. In Baden-Württemberg richtet die Klinische Landesregisterstelle (KLR) zusammen mit der Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen landesweite und regionale Qualitätskonferenzen aus. Grundlage für die Konferenzen sind die im Krebsregister vorliegenden Diagnose-, Therapie- und Verlaufsdaten. Diese werden im fachlichen Austausch diskutiert und mit (inter)nationalen Ergebnissen sowie leitlinienbasierten Qualitätsindikatoren verglichen.
Aktuelle Termine sowie weitere Informationen zu den Qualitätskonferenzen finden Sie auf der Webseite der Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen.
Die Qualitätskonferenzen richten sich an Ärzt:innen in Krankenhäusern, Tumorzentren oder onkologischen Schwerpunkten sowie alle niedergelassenen Ärzt:innen, die Tumorpatient:innen behandeln.
Für die Teilnahme an der Qualitätskonferenz erhalten Sie 4 Fortbildungspunkte (§ 4 Berufsordnung) bei der Landesärztekammer.
Die Teilnahme an den Qualitätskonferenzen ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen. Eine rechtzeitige Anmeldung erleichtert die Planung und Organisation der Qualitätskonferenzen. Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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