Home Über uns Aufgaben und Ziele

Ziele eines Krebsregisters

Das Krebsregister hat zum Ziel, flächendeckend im gesamten Land Baden-Württemberg alle Krebserkrankungsfälle zu erfassen.

Anhand von Daten zu Wohnort, Diagnose, Therapie und Verlauf der Erkrankung können die Häufigkeit, Verbreitung und Sterblichkeit von verschiedenen Krebserkrankungen im Land bestimmt werden. Die gewonnenen Daten erlauben zudem Schlussfolgerungen – beispielsweise zur Frage, ob Früherkennungsangebote und Präventionsmaßnahmen tatsächlich helfen, das Krebsrisiko und die Sterblichkeit zu senken.

Darüber hinaus liefern die Daten Informationen zur Versorgung der Patient:innen in den medizinischen Einrichtungen des Landes – beispielsweise, inwiefern einzelne Krebstherapien die Prognose beeinflussen und ob die Patient:innen leitliniengerecht behandelt wurden. Das Krebsregister meldet die ausgewerteten Daten an die behandelnden Einrichtungen zurück. So können diese zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen.

Schaubild: Struktur und Aufgaben des Krebsregisters Baden-Württemberg , bestehend aus der Vertrauensstelle, der Klinischen Landesregisterstelle und dem Epidemiologischen Krebsregister. Es beschreibt den Datenfluss von Krebsmeldungen, die über ein Meldeportal erfasst werden. Diese Daten durchlaufen Prüfungen, werden pseudonymisiert und für Qualitätssicherung, Forschung und Berichterstattung weiterverarbeitet. Das Register arbeitet mit Gesundheitsämtern, Kliniken und weiteren Organisationen zusammen. Grundlage ist das Landeskrebsregistergesetz.  Das Krebsregister Baden-Württemberg gliedert sich in drei Hauptbereiche:
 1. Vertrauensstelle (Paragraf 5 Landeskrebsregistergesetz): Zuständig für Datensicherheit, Pseudonymisierung, fallbezogene Abrechnung und Patienteninformationen.
 2. Klinische Landesregisterstelle (Paragraf 6 Landeskrebsregistergesetz): Verantwortlich für die onkologische Qualitätssicherung, Plausibilitätsprüfungen, Zusammenarbeit mit Onkologiezentren und Berichterstattung durch die Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen.
 3. Epidemiologisches Krebsregister (Paragraf 7 Landeskrebsregistergesetz): Fokussiert auf Gesundheitsberichterstattung, Forschung und Evaluierung von Screening-Programmen.
Die Daten werden über das Meldeportal von Arztpraxen und Kliniken eingereicht. Nach Abgleichen mit Gesundheitsämtern und Meldeämtern können die Daten rückgemeldet und für Forschungszwecke weitergeleitet werden, z. B. an Bundesinstitutionen oder Krebsregister in anderen Bundesländern.

telefon

telefon

mailmail

suchesuchesuchesuche