Barrierefreiheit
Das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) bestimmt, welche Daten zu Ihrer Person und Ihrer Erkrankung bei der Meldung angegeben werden müssen:
Personenbezogene Daten:
Medizinische Daten:
Nachdem Sie von Ihren Ärzt:innen über die Meldung informiert wurden, übermittelt diese:r die oben genannten Daten an das KRBW. Das KRBW ist in drei Registerteile gegliedert, die aufgrund der hohen Datenschutzvorgaben räumlich und organisatorisch voneinander getrennt sind:
Die Daten werden transportverschlüsselt über das Krebsregister-Meldeportal online an die Vertrauensstelle gemeldet. Direkt nach Eingang werden die Personendaten entschlüsselt, geprüft und danach pseudonymisiert, d.h. durch Kontrollnummern ersetzt. Im nächsten Schritt werden die medizinischen Daten an eine gemeinsame Datenbank der Klinischen Landesregisterstelle und des Epidemiologischen Krebsregisters weitergeleitet, wo sie geprüft und ausgewertet werden. Keine:r der Mitarbeitenden der VS, der KLR und des EKR hat daher Einblick in Ihren gesamten Datensatz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitenden der Schweigepflicht.
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