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Informationen zur Rekrutierungshilfe

Das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW) bietet Forschungsgruppen die Möglichkeit, anhand spezifischer Einschlusskriterien einer Studie potenzielle Teilnehmer:innen zu identifizieren und zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Da zwischen Diagnosestellung und Meldung ans Register eine gewisse Zeit vergeht, eignet sich dieser Zugangsweg nicht für die Rekrutierung neu diagnostizierter Patient:innen.

Rekrutierungshilfe beantragen

Wir freuen uns, wenn die Daten aus Baden-Württemberg für aktuelle wissenschaftliche Forschungsprojekte verwendet werden. Möchten Sie die Rekrutierungshilfe beantragen? Dann senden Sie bitte den Fragebogen ausgefüllt per E-Mail an das Epidemiologische Krebsregister Baden-Württemberg. Anhand Ihrer Angaben im Antragsformular prüft das Krebsregister Baden-Württemberg, ob eine Rekrutierungshilfe bewilligt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie dann in der direkten Korrespondenz mit uns.

Prozess der Rekrutierungshilfe

Schaubild: Prozess der Rekrutierungshilfe des Krebsregisters Baden-Württemberg für Forschungsinstitute. Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen dem Forschungsinstitut, dem Epidemiologischen Krebsregister und der Vertrauensstelle, um potenzielle Studienteilnehmer:innen zu identifizieren und zu kontaktieren. Der Ablauf umfasst folgende Schritte: 1. Antragstellung: Das Forschungsinstitut übermittelt einen Antrag an das Epidemiologische Krebsregister. 2. Prüfung und Stichprobenziehung: Nach der Zustimmung der Ethikkommission und des Sozialministeriums zieht das Epidemiologische Krebsregister eine Stichprobe der potenziellen Teilnehmer:innen. 3. Datenweitergabe: Die Registernummern der ausgewählten Personen werden an die Vertrauensstelle übermittelt. 4. Re-Identifizierung: Die Vertrauensstelle re-identifiziert die personenbezogenen Daten der potenziellen Teilnehmer:innen. 5. Kontaktaufnahme: Die Vertrauensstelle kontaktiert die identifizierten Personen. Sie holt entweder deren schriftliche Einwilligung zur Übermittlung von Name und Adresse an die forschende Stelle zur Studienteilnahme ein oder teilt eine Kontaktmöglichkeit (Link) zur Studie. Im letzteren Fall wenden sich die Betroffenen bei Interesse direkt an das Forschungsinstitut. 6. Rückmeldung: Wird eine Einwilligungserklärungen unterschrieben, wird diese von den Patient:innen zurück an die Vertrauensstelle übermittelt. Die Vertrauensstelle gibt die personenbezogenen Daten dann an das Forschungsinstitut weiter.

Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich:

Silke Hermann

Dr. rer. nat. Silke Hermann

Wissenschaftlerin/
Forschung

forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 06221 42-2389

Im Neuenheimer Feld 581
69120 Heidelberg

Kontaktperson-Icon

Carolin Ibelshäuser

Leitung Abrechnung

carolin.ibelshaeuser@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79005

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe

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