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Home Forschung Kohortenabgleich

Informationen zum Kohortenabgleich

Wurde von Teilnehmenden einer Studie die Einwilligung für ein Kohortenabgleich eingeholt, können die in der Studie erhobenen Daten durch angeforderte Daten des Krebsregisters Baden-Württemberg ergänzt werden. Selbstverständlich muss die zuständige Ethikkommission diesem Abgleich zustimmen. Möchten Sie anonymisierte Einzelfalldaten beantragen, senden Sie bitte den Antrag, inklusive der Variablenliste ausgefüllt per E-Mail an das Krebsregister Baden-Württemberg. Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Informationsblatt. Die Antragsformulare werden bundesweit einheitlich von den Landeskrebsregistern eingesetzt. Sie können somit den Antrag an jedes Landeskrebsregister senden, bei dem Sie Krebsregisterdaten beantragen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie in der direkten Korrespondenz mit uns.

Prozess des Kohortenabgleichs

Flussdiagramm; Ablauf eines Kohortenabgleichs zwischen einem Forschungsinstitut, dem epidemiologischen Krebsregister und der Vertrauensstelle.

Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich:

Silke Hermann

Dr. rer. nat. Silke Hermann

Wissenschaftlerin/
Forschung

forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 06221 42-2389

Im Neuenheimer Feld 581
69120 Heidelberg

Kontaktperson-Icon

Carolin Ibelshäuser

Leitung Abrechnung

carolin.ibelshaeuser@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79005

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe