Ende der Frist zur Entgegennahme von ADT/GEKID-Meldungen
Die Frist zur Entgegennahme von ADT/GEKID-Meldungen endet am 30.06.2024.
Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.
Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.