Einheitliche Prüfung von Verlaufsmeldungen
Plausibilisierung der Angaben zum Tumorstatus in Verlaufsmeldungen wird bundesweit vereinheitlicht.
In einer bundesweiten Abstimmung haben sich die Landeskrebsregister nach §65c SGBV auf eine bundeseinheitliche Plausibilisierung der Angaben zum Tumorstatus solider Tumoren in Verlaufsmeldungen geeinigt.
Die bisherigen KRBW-spezifischen Regeln zur Prüfung der Kombinationen aus der Gesamtbeurteilung und des spezifischen Tumorstatus (Primärtumor (PT), Lymphknoten (LK) und Fernmetastasen (FM)) wurden entsprechend angepasst und neu strukturiert.
Neu ist, dass jetzt jede einzelne Ausprägung der Gesamtbeurteilung des Tumorstatus gesondert betrachtet wird. Daraus ergeben sich insgesamt 10 neue Plausibilitätsprüfungen nach folgendem Muster:
Gesamtbeurteilung [Ausprägung] und spezifischer Tumorstatus PT, LK, FM unplausibel
Alle Fehlertexte finden Sie in Kürze auch in unserer Übersicht der Plausibilitätsprüfungen in der KLR im Service-Bereich unserer Website:
Nähere Erläuterungen zu den Ausprägungen der Gesamtbeurteilung sowie der lokalen Statusangaben finden Sie im Kapitel “Verlaufsmeldung“ des Manual plus‘: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/Dokumentat/pages/75628552/Verlaufsmeldung
Gültige und ungültige Kombinationen können Sie jederzeit der bundesweit abgestimmten Referenzliste im Umsetzungsleitfaden entnehmen: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/pages/187367427/Plausbilisierung+von+Verlaufsinhalten
Die genaue Beschreibung des Tumorgeschehens ist maßgeblich für die Therapieentscheidung und daher auch ein wesentliches Qualitätskriterium Ihrer Meldungen an das KRBW. Bitte übermitteln Sie immer vollständige Angaben zum Tumorgeschehen.