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Im Jahr 2019 wurde das Monitorteam in der Klinischen Landesregisterstelle in Stuttgart gegründet. Ziel des Teams war und ist es, an der Verbesserung der Datenqualität im Krebsregister Baden-Württemberg mitzuwirken. Dabei suchen die Mitarbeiterinnen den direkten Kontakt zu den Meldenden, verstärkt auch zu Einrichtungen im niedergelassenen Bereich. Neben der Klärung einzelner Meldungen und Meldungsinhalte soll hier vor allem der Dialog im Fokus stehen.

Die Kernaufgabe des Monitorteams ist es, in zeitlich begrenzten „Monitorrunden“ entitätsbezogen unvollständige Meldungen an die behandelnden Einrichtungen mit der Bitte um Überprüfung und Vervollständigung zurück zu spiegeln. Waren dabei zunächst die großen Häuser sowie die großen Entitäten im Fokus, werden nun zunehmend auch kleine Entitäten und auch kleinere Einrichtungen angefragt. Ein weiterer Anlass für „Monitorrunden“ sind auch Forschungsanfragen.

Durch kontinuierliche persönliche Betreuung sind produktive Netzwerkstrukturen zwischen Meldenden und den Mitarbeitenden des Monitorteams entstanden. Diese fördern u.a. die Übermittlung qualitativ guter Meldungen an das Krebsregister und stellen dadurch den Nutzen von Krebsregisterdaten für die Patientenversorgung sicher.

Die Top-Tipps des Monitorteams an Meldende

1. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen und Anliegen mit uns in Kontakt zu treten. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

2. Auf unserer Website finden Sie unter www.krebsregister-bw.de/meldende viele wertvolle Informationen, z. B. Dokumentationshilfen und Datenkataloge. Nutzen Sie gerne auch unser kostenloses Schulungsangebot.

3. Bitte teilen Sie uns organisatorische Änderungen zu Ansprechpartner:innen Ihrer Einrichtung über das Meldeportal mit und prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach. Aktivieren Sie im Meldeportal die Weiterleitung neuer Nachrichten an Ihre Mailadresse.

4. Von Forschenden werden die Krebsregisterdaten als „Datenschatz“ gesehen. Schließen Sie sich dieser Sichtweise an. Zeitnah gemeldete, korrekte und vollständige Daten Ihrerseits tragen dazu bei, die reale Versorgung onkologischer Patient:innen abzubilden. Nur dies ermöglicht sinnstiftende und aussagekräftige Analysen.

Auch für das neue Jahr haben wir für Sie ein abwechslungsreiches Schulungsangebot geplant. Im ersten Halbjahr wird es wieder unsere bewährte Klassifikationsschulung geben.

Außerdem erfolgten Anpassungen von Schulungsnamen und -inhalten. So wurde aus der bekannten Kurzschulung die Meldeportalschulung, die sich nun vermehrt auf den Umgang mit dem Meldeportal fokussiert – hier gibt es zudem für Sie die einmalige Möglichkeit, an einer Veranstaltung in den Abendstunden teilzunehmen. Die DTVT-Schulung ist jetzt unter „Erfassung von Meldungsarten“ zu finden. Ganz neu im Programm ist die Schulung „Umgang mit Korrekturanforderungen“. In dieser Schulung ist vorgesehen, Ihnen den Umgang mit Korrekturanforderungen verständlich zu erläutern.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch mit Ihnen!

Anmeldungen sind ab sofort über unser Online-Formular möglich.

Zwischen Weihnachten und Silvester sind wir Mitarbeitende des Krebsregisters Baden-Württemberg nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bei technischen Störungen oder Rückfragen zu Ihren Anmeldeinformationen im Meldeportal, Meldungen, Nachrichten oder Korrekturanforderungen kontaktieren Sie uns bitte über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail. Wünschen Sie einen Rückruf, geben Sie bitte eine Telefonnummer und ein Zeitfenster an, in dem wir Sie nach dem Jahreswechsel erreichen können.

Vertrauensstelle: Themen rund um Identitätsdaten, Anmeldungsprobleme und PIN-Erneuerung, Abrechnung, Patientenauskunft und Meldendenverwaltung, Störungen im Meldeportal: vs@drv-bw.de

Klinische Landesregisterstelle: Themen rund um die medizinischen Inhalte der Meldungen, Korrekturanforderungen, Schulungen oder Qualitätssicherung: info@klr-krbw.de

Epidemiologisches Krebsregister: Individuelle epidemiologische Fragestellungen, Forschungsunterstützung, Studienrekrutierung: ekr-bw@dkfz.de

Wir möchten Sie auf unsere nächste entitätsspezifische Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ aufmerksam machen, die wir am 17.10 2024 online anbieten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Da für klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ keine Vergütung gewährt werden kann, bitten wir Sie, diese mit der korrekten, aussagefähigen Seitenlokalisation zu aktualisieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass im Falle einer Beanstandung der Krankenkassen alle betroffenen Meldungen (Diagnosemeldungen und sämtliche Folgemeldungen) hinsichtlich der Angabe zur Seitenlokalisation korrigiert werden müssen, wenn Sie diese zur erneuten Prüfung an uns übermitteln möchten.

Ist die entsprechende Information nicht vorhanden, muss diese beim diagnostizierenden Arzt erfragt werden, damit die Meldung als vergütungsfähig bewertet werden kann.

Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (LKrebsRG §7 (3)) zur Evaluation und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen werden wir in den nächsten Wochen die Daten von Brustkrebspatientinnen, die in der Zeit zwischen zwei Screening-Terminen an Brustkrebs erkrankt sind, an das Mammographie-Screening-Programm (Referenzzentrum) zur weiteren Evaluierung übermitteln. Die Daten der meldenden Ärztinnen und Ärzte (Name und Adresse) werden ebenfalls weitergegeben.

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise in Kürze vom Mammographie-Screening-Programm kontaktiert werden. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, die Qualität des Programms weiter zu verbessern.

Im letzten Newsletter informierten wir Sie zu den meldepflichtigen tumortherapeutischen OPS-Kodes. Um eine zeitgemäße Qualitätssicherung sowie weitere klinische Auswertungen durchzuführen, bitten wir Sie darüber hinaus auch Meldungen zu weiteren Operationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit der Tumortherapie stehen.

Die Liste der tumortherapeutischen OPS-Kodes auf der Website wurde daher entsprechend um eine Spalte mit „weiteren meldefähigen OPS-Kodes“ erweitert. Hier geht es zum Download der Liste. Analog zu den tumortherapeutischen OPS-Kodes gilt hier ebenfalls, dass mindestens einer dieser Schlüssel enthalten sein muss, damit die Meldung angenommen werden kann, ansonsten aber auch jegliche andere OPS-Kodes mitübermittelt werden können.

In der Erfassungsanwendung des Meldeportals sind aktuell nur 5-er OPS-Kodes auswählbar. Wir arbeiten daran, dass Sie uns auch hier zeitnah alle meldefähigen OPS-Kodes übermitteln können. Für Meldende per Schnittstelle ist die Konfiguration des jeweiligen TDS ausschlaggebend.

Bitte beachten Sie, dass gemäß einem Beschluss der Plattform § 65c nur Meldungen mit einem tumortherapeutischen OPS-Kode honoriert werden können. Momentan setzen wir uns bundesweit mit der Plattform § 65c dafür ein, dass zukünftig auch weitere OPS-Kodes honoriert werden können.

Bitte beachten Sie, dass die über das Erfassungsmodul des Meldeportals erstellten „Tumorangaben“ ab 15.10.2024 nicht mehr als eigene Meldung an das Krebsregister übermittelt werden. Daraus ergeben sich für die Bearbeitung und Korrektur von Meldungen im Meldeportal einige Änderungen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.

Für Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) besteht keine Meldepflicht.

Falls Sie dennoch Informationen aus externen Quellen melden möchten, müssen die Meldungen im oBDS-Format über das Feld “Eigene Leistung” mit “nein” gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, muss die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Die Meldungen können im Krebsregister nur verarbeitet und ausgewertet werden, wenn sie richtig gekennzeichnet sind. Wenn Sie Meldungen zu externen Leistungen an das Krebsregister übermitteln, sind Sie für den korrekten Inhalt verantwortlich. Potentielle Rückfragen werden daher an Sie als Absender gerichtet.

Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:

Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.