Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/ 
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Als ältester und größter Fachkongress zu Krebsdiagnostik und Krebstherapie in Deutschland richtet sich der DKK an Mediziner:Innen, Pflegekräfte, Vertreter:Innen aus Forschung und Politik sowie Betroffene und bietet ein breites Spektrum an Vorträgen und Diskussionen.

Im Rahmen des Kongresses präsentieren sich auch die Plattform § 65c, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT), die Gesellschaft epidemiologischer Krebsregister in Deutschland e. V (GEKID), das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut sowie das Deutsche Kinderkrebsregister mit einem gemeinsamen Informationsstand. Hier können Besucherinnen und Besucher sich umfassend über die Registrierung, Datenauswertung und Forschung mit Krebsregisterdaten informieren.

Wir laden Sie herzlich ein, uns in Halle A am Stand A10 zu besuchen. Das Krebsregister Baden-Württemberg wird am Freitag, den 23.02.24 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Samstag, den 24.02.2024 von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr vertreten sein.

Weitere Informationen zum 36. Deutschen Krebskongress finden Sie hier.

Die wichtigste inhaltliche Änderung ist der Hinweis, dass die Daten für die nationale und internationale Forschung bereitgestellt werden können.

Bitte nutzen Sie künftig die neue Version mit dem Stand 02/2024. Wir stellen eine Online lesbare Version und eine Druckversion als Flyer bereit.

Eine Anpassung in den fremdsprachlichen Dokumenten wurde nicht vorgenommen. Diese behalten in der jetzigen Version ihre Gültigkeit.

Beachten Sie bitte, dass nur das deutschsprachige Informationsblatt rechtsverbindlich ist. Daher muss es immer zusätzlich zur Information in der jeweiligen Landessprache ausgegeben werden. Die Übersetzungen dienen lediglich dazu, die Aufklärung über die Meldung an das KRBW zu vereinfachen.

Meldungen zu Tumorkonferenzen (TUK), welche nach dem Tod von Betroffenen stattfinden, sind im aktuellen onkologischen Basisdatensatz (ADT/GEKID und oBDS) nicht vorgesehen. Sie brauchen diese deshalb nicht an das KRBW zu übermitteln, auch wenn diese Daten zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen erfasst werden. Wir behalten uns deshalb vor, solche Meldungen abzulehnen.

Seit September 2022 stuft die WHO die niedriggradige muzinöse Neoplasie der Appendix (LAMN) als eine in-situ-Neoplasie ein (Histologie 8480/2), dadurch ist die LAMN meldepflichtig (ICD-10 D01.0). Zur WHO-Buchreihe „WHO Classification of Tumours“, 5th ed.“ gibt es frei verfügbare Berichtigungen (Corrigenda) .

Seit vielen Jahren stellen wir Ihnen als Krebsregister Baden-Württemberg Auswertungen zur Verfügung. Zusätzlich zu Behandlungsdatenrückmeldung, Datenqualitätsbericht und Vitalstatusabgleich unterstützen wir Sie bei Bedarf auch mit individuellen Auswertungen u.a. auch zu den von Ihnen behandelten Patient:innen – beispielsweise zu Zweitmalignomen im Zertifizierungsprozess oder Krebsneuerkrankungsfällen in Baden-Württemberg. Kommen Sie gerne auf uns zu oder schicken Sie uns eine E-Mail an forschungsanfragen@klr-krbw.de.

Diese Änderungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten und betreffen die §§ 3-5:

Folgende Anpassungen und Ergänzungen wurden vorgenommen:

§3 (1) und (2) Zeitpunkt der Meldung in der Behandlungsabfolge 

§4 (2) Registerübergreifender Datenaustausch

§5 Evaluation und Qualitätssicherung von Programmen zur Krebsfrüherkennung

Letzte Meldungen im ADT-GEKID-Format bis zum 30.06.2024 

Die Frist zur letztmaligen Entgegennahme von Meldungen im herkömmlichen Format („ADT-GEKID“) wurde bundesweit auf den 30.06.2024 gelegt. Bis dahin werden wir in Baden-Württemberg Meldungen weiter im „alten“ ADT-GEKID-Format entgegennehmen, und danach nur noch im „neuen“ oBDS-Format (gemäß § 65c Abs. 1a SGB V), das wir schon seit November 2022 unterstützen – siehe https://www.krebsregister-bw.de/obds-3-0-0/.

Die Hersteller werden seitens der Koordinierungsstelle der Plattform entsprechend zentral informiert. Eine Liste der bereits abgenommen Schnittstellen wird von der Plattform gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/

Achtung: Bitte beachten Sie, dass auch für das ADT/GEKID Format ein Kompatibilitätsrelease zur Unterstützung von ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus veröffentlicht wurde (Version 2.2.3: https://basisdatensatz.de/xml/). Die Softwarehersteller wurden darüber bereits in Kenntnis gesetzt.

Neue Liste der Zielgebietsschlüssel für oBDS 3.0.0

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