Zwischen Weihnachten und Silvester sind wir Mitarbeitende des Krebsregisters Baden-Württemberg nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bei technischen Störungen oder Rückfragen zu Ihren Anmeldeinformationen im Meldeportal, Meldungen, Nachrichten oder Korrekturanforderungen kontaktieren Sie uns bitte über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail. Wünschen Sie einen Rückruf, geben Sie bitte eine Telefonnummer und ein Zeitfenster an, in dem wir Sie nach dem Jahreswechsel erreichen können.
Vertrauensstelle: Themen rund um Identitätsdaten, Anmeldungsprobleme und PIN-Erneuerung, Abrechnung, Patientenauskunft und Meldendenverwaltung, Störungen im Meldeportal: vs@drv-bw.de
Klinische Landesregisterstelle: Themen rund um die medizinischen Inhalte der Meldungen, Korrekturanforderungen, Schulungen oder Qualitätssicherung: info@klr-krbw.de
Epidemiologisches Krebsregister: Individuelle epidemiologische Fragestellungen, Forschungsunterstützung, Studienrekrutierung: ekr-bw@dkfz.de
Wir möchten Sie auf unsere nächste entitätsspezifische Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ aufmerksam machen, die wir am 17.10 2024 online anbieten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Da für klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ keine Vergütung gewährt werden kann, bitten wir Sie, diese mit der korrekten, aussagefähigen Seitenlokalisation zu aktualisieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass im Falle einer Beanstandung der Krankenkassen alle betroffenen Meldungen (Diagnosemeldungen und sämtliche Folgemeldungen) hinsichtlich der Angabe zur Seitenlokalisation korrigiert werden müssen, wenn Sie diese zur erneuten Prüfung an uns übermitteln möchten.
Ist die entsprechende Information nicht vorhanden, muss diese beim diagnostizierenden Arzt erfragt werden, damit die Meldung als vergütungsfähig bewertet werden kann.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (LKrebsRG §7 (3)) zur Evaluation und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen werden wir in den nächsten Wochen die Daten von Brustkrebspatientinnen, die in der Zeit zwischen zwei Screening-Terminen an Brustkrebs erkrankt sind, an das Mammographie-Screening-Programm (Referenzzentrum) zur weiteren Evaluierung übermitteln. Die Daten der meldenden Ärztinnen und Ärzte (Name und Adresse) werden ebenfalls weitergegeben.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise in Kürze vom Mammographie-Screening-Programm kontaktiert werden. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, die Qualität des Programms weiter zu verbessern.
Im letzten Newsletter informierten wir Sie zu den meldepflichtigen tumortherapeutischen OPS-Kodes. Um eine zeitgemäße Qualitätssicherung sowie weitere klinische Auswertungen durchzuführen, bitten wir Sie darüber hinaus auch Meldungen zu weiteren Operationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit der Tumortherapie stehen.
Die Liste der tumortherapeutischen OPS-Kodes auf der Website wurde daher entsprechend um eine Spalte mit „weiteren meldefähigen OPS-Kodes“ erweitert. Hier geht es zum Download der Liste. Analog zu den tumortherapeutischen OPS-Kodes gilt hier ebenfalls, dass mindestens einer dieser Schlüssel enthalten sein muss, damit die Meldung angenommen werden kann, ansonsten aber auch jegliche andere OPS-Kodes mitübermittelt werden können.
In der Erfassungsanwendung des Meldeportals sind aktuell nur 5-er OPS-Kodes auswählbar. Wir arbeiten daran, dass Sie uns auch hier zeitnah alle meldefähigen OPS-Kodes übermitteln können. Für Meldende per Schnittstelle ist die Konfiguration des jeweiligen TDS ausschlaggebend.
Bitte beachten Sie, dass gemäß einem Beschluss der Plattform §65c nur Meldungen mit einem tumortherapeutischen OPS-Kode honoriert werden können. Momentan setzen wir uns bundesweit mit der Plattform §65c dafür ein, dass zukünftig auch weitere OPS-Kodes honoriert werden können.
Bitte beachten Sie, dass die über das Erfassungsmodul des Meldeportals erstellten “Tumorangaben” ab 15.10.2024 nicht mehr als eigene Meldung an das Krebsregister übermittelt werden. Daraus ergeben sich für die Bearbeitung und Korrektur von Meldungen im Meldeportal einige Änderungen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.
Für Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) besteht keine Meldepflicht.
Falls Sie dennoch Informationen aus externen Quellen melden möchten, müssen die Meldungen im oBDS-Format über das Feld “Eigene Leistung” mit “nein” gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, muss die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Die Meldungen können im Krebsregister nur verarbeitet und ausgewertet werden, wenn sie richtig gekennzeichnet sind. Wenn Sie Meldungen zu externen Leistungen an das Krebsregister übermitteln, sind Sie für den korrekten Inhalt verantwortlich. Potentielle Rückfragen werden daher an Sie als Absender gerichtet.
Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:
970000099: Versichertenangaben sind nicht bekannt
970000022: Patient privatversichert, aber Kasse unbekannt
Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.
Nach neoadjuvanter Therapie kann vom Pathologen kein Grading ermittelt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen beim Grading „T = trifft nicht zu“ an und achten Sie auch darauf, dies in den zugehörigen TNM-Angaben durch ein „y“-Präfix kenntlich zu machen. Wird in diesen Fällen kein „y“-Präfix gemeldet, müssen wir die Meldungen zukünftig zur Korrektur an Sie zurückgeben, da nicht eindeutig zu erkennen ist, ob zuvor eine (z. B. auch durch andere Meldende durchgeführte) neoadjuvante Therapie stattgefunden hat.
Zum 30.6.2024 endet die Frist zur Übermittlung von Meldungen im ADT/GEKID-Format. Meldungen werden zukünftig nur noch im neuen oBDs-Format angenommen. Mehr zu den Änderungen, die die Umstellung für Schnittstellen mit sich bringt, erfahren Sie in unserer OBDs Schulung für Schnittstellenmelder am 31.07.2024.
Melden Sie sich gerne über unsere Website https://www.krebsregister-bw.de/meldende/schulungen/ an!