Alle 15 Landeskrebsregister in Deutschland, vertreten durch die Plattform § 65c und den Deutschen Krebsregister e.V. (DKR), haben gemeinsam den Leitfaden aktualisiert.
Konkret, verständlich und praxistauglich wurde der Leitfaden von Tumordokumentierenden entwickelt und bietet somit umsetzbare Hinweise für die tägliche Arbeit mit dem onkologischen Basisdatensatz (oBDS). Das digitale Nachschlagewerk ist ab sofort online unter https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/Dokumentat/overview verfügbar.
Eine Angabe des „a“ -Symbols ohne Bezug zur Autopsie ist deshalb nicht zulässig und kann zu fehlerhaften oder unplausiblen Meldungen führen. Ebenfalls unplausibel sind Therapie- und Verlaufsmeldungen im Zusammenhang mit einem „a“-Symbol. Dies entspricht den Vorgaben der 8. Auflage der TNM-Klassifikation maligner Tumoren (S. 14).
Wir bitten Sie dies zukünftig zu beachten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Verbesserung der Datenqualität im Krebsregister Baden-Württemberg!
In einer bundesweiten Abstimmung haben sich die Landeskrebsregister nach § 65c SGBV auf eine bundeseinheitliche Plausibilisierung der Angaben zum Tumorstatus solider Tumoren in Verlaufsmeldungen geeinigt.
Die bisherigen KRBW-spezifischen Regeln zur Prüfung der Kombinationen aus der Gesamtbeurteilung und des spezifischen Tumorstatus (Primärtumor (PT), Lymphknoten (LK) und Fernmetastasen (FM)) wurden entsprechend angepasst und neu strukturiert.
Neu ist, dass jetzt jede einzelne Ausprägung der Gesamtbeurteilung des Tumorstatus gesondert betrachtet wird. Daraus ergeben sich insgesamt 10 neue Plausibilitätsprüfungen nach folgendem Muster:
Gesamtbeurteilung [Ausprägung] und spezifischer Tumorstatus PT, LK, FM unplausibel
Alle Fehlertexte finden Sie in Kürze auch in unserer Übersicht der Plausibilitätsprüfungen in der KLR im Service-Bereich unserer Website:
Nähere Erläuterungen zu den Ausprägungen der Gesamtbeurteilung sowie der lokalen Statusangaben finden Sie im Kapitel “Verlaufsmeldung“ des Manual plus‘: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/Dokumentat/pages/75628552/Verlaufsmeldung
Gültige und ungültige Kombinationen können Sie jederzeit der bundesweit abgestimmten Referenzliste im Umsetzungsleitfaden entnehmen: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/pages/187367427/Plausbilisierung+von+Verlaufsinhalten
Die genaue Beschreibung des Tumorgeschehens ist maßgeblich für die Therapieentscheidung und daher auch ein wesentliches Qualitätskriterium Ihrer Meldungen an das KRBW. Bitte übermitteln Sie immer vollständige Angaben zum Tumorgeschehen.
ECIS, das von der JRC (Joint Research Centre) verwaltet wird, ermöglicht es, geografische Muster und zeitliche Trends der Krebsinzidenz und -sterblichkeit in ganz Europa zu erforschen. Erstmalig wurden auch Daten aus Baden-Württemberg integriert.
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Seit Einführung der verpflichtenden Angabe des „Allgemeinen Leistungszustands“ im bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDs) stellen wir fest, dass knapp 40% der Einträge mit der unspezifischen Angabe „unbekannt“ ausgefüllt wurden (siehe Grafik unten). Dies schränkt die Aussagekraft der Daten erheblich ein und erschwert eine gezielte Analyse der Therapieoptionen.
Wir möchten Sie bitten, uns zukünftig präzisere Angabe des Leistungszustands zu übermitteln, da dieser entscheidend für die Therapieplanung und Prognose der Patientinnen und Patienten ist. Der Allgemeine Leistungszustand kann in Form des ECOG-Status (0-4) oder des Karnofsky Index (10-100%) gemeldet werden. Sollten Ihnen keine Angaben zum Leistungszustand vorliegen, bitten Sie die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen diesen zukünftig zu dokumentieren.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Qualität der erfassten Daten zu verbessern, indem Sie bei der Dokumentation möglichst genaue Angaben machen. Vielen Dank.
Im onkologischen Basisdatensatz existieren verschiedene Freitextfelder, die als Ergänzung der strukturierten (Pflicht-)Angaben gedacht sind. Bitte achten Sie bei der Nutzung dieser Felder darauf, hier keine personenbezogenen Daten wie Namen oder Geburtsdaten einzutragen, da diese dann an das Krebsregister übermittelt werden. Am besten verwenden Sie für Ihre interne Dokumentation in solchen Feldern bereits neutrale Begriffe wie z. B. „Patient“/“Patientin“.
Die bundesweit geltende Liste der Substanzen wurde aktualisiert und steht im Umsetzungsleitfaden zur Verfügung:
https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/pages/15532506/Substanzen
Schnittstellenmeldern empfehlen wir, die Liste als Vorschlagsliste im einrichtungsinternen Tumordokumentationssystem zu hinterlegen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Softwarehersteller.
Bitte beachten Sie unsere Neuerung im Meldeportal, insbesondere für Schnittellenmelder: ab Januar können Sie ganz komfortabel gleich mehrere Dateien gleichzeitig für den Datenupload im Meldeportal auswählen und müssen das Procedere nicht mehrfach hintereinander für Einzeldateien wiederholen. Nähere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf unserer Website unter „Anleitung zum Meldeportal und Neuerungen“.