Wir möchten Sie auf unsere nächste entitätsspezifische Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ aufmerksam machen, die wir am 17.10 2024 online anbieten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Da für klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ keine Vergütung gewährt werden kann, bitten wir Sie, diese mit der korrekten, aussagefähigen Seitenlokalisation zu aktualisieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass im Falle einer Beanstandung der Krankenkassen alle betroffenen Meldungen (Diagnosemeldungen und sämtliche Folgemeldungen) hinsichtlich der Angabe zur Seitenlokalisation korrigiert werden müssen, wenn Sie diese zur erneuten Prüfung an uns übermitteln möchten.
Ist die entsprechende Information nicht vorhanden, muss diese beim diagnostizierenden Arzt erfragt werden, damit die Meldung als vergütungsfähig bewertet werden kann.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe (LKrebsRG §7 (3)) zur Evaluation und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen werden wir in den nächsten Wochen die Daten von Brustkrebspatientinnen, die in der Zeit zwischen zwei Screening-Terminen an Brustkrebs erkrankt sind, an das Mammographie-Screening-Programm (Referenzzentrum) zur weiteren Evaluierung übermitteln. Die Daten der meldenden Ärztinnen und Ärzte (Name und Adresse) werden ebenfalls weitergegeben.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise in Kürze vom Mammographie-Screening-Programm kontaktiert werden. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, die Qualität des Programms weiter zu verbessern.
Im letzten Newsletter informierten wir Sie zu den meldepflichtigen tumortherapeutischen OPS-Kodes. Um eine zeitgemäße Qualitätssicherung sowie weitere klinische Auswertungen durchzuführen, bitten wir Sie darüber hinaus auch Meldungen zu weiteren Operationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit der Tumortherapie stehen.
Die Liste der tumortherapeutischen OPS-Kodes auf der Website wurde daher entsprechend um eine Spalte mit „weiteren meldefähigen OPS-Kodes“ erweitert. Hier geht es zum Download der Liste. Analog zu den tumortherapeutischen OPS-Kodes gilt hier ebenfalls, dass mindestens einer dieser Schlüssel enthalten sein muss, damit die Meldung angenommen werden kann, ansonsten aber auch jegliche andere OPS-Kodes mitübermittelt werden können.
In der Erfassungsanwendung des Meldeportals sind aktuell nur 5-er OPS-Kodes auswählbar. Wir arbeiten daran, dass Sie uns auch hier zeitnah alle meldefähigen OPS-Kodes übermitteln können. Für Meldende per Schnittstelle ist die Konfiguration des jeweiligen TDS ausschlaggebend.
Bitte beachten Sie, dass gemäß einem Beschluss der Plattform §65c nur Meldungen mit einem tumortherapeutischen OPS-Kode honoriert werden können. Momentan setzen wir uns bundesweit mit der Plattform §65c dafür ein, dass zukünftig auch weitere OPS-Kodes honoriert werden können.
Bitte beachten Sie, dass die über das Erfassungsmodul des Meldeportals erstellten “Tumorangaben” ab 15.10.2024 nicht mehr als eigene Meldung an das Krebsregister übermittelt werden. Daraus ergeben sich für die Bearbeitung und Korrektur von Meldungen im Meldeportal einige Änderungen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.
Für Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) besteht keine Meldepflicht.
Falls Sie dennoch Informationen aus externen Quellen melden möchten, müssen die Meldungen im oBDS-Format über das Feld “Eigene Leistung” mit “nein” gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, muss die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Die Meldungen können im Krebsregister nur verarbeitet und ausgewertet werden, wenn sie richtig gekennzeichnet sind. Wenn Sie Meldungen zu externen Leistungen an das Krebsregister übermitteln, sind Sie für den korrekten Inhalt verantwortlich. Potentielle Rückfragen werden daher an Sie als Absender gerichtet.
Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:
970000099: Versichertenangaben sind nicht bekannt
970000022: Patient privatversichert, aber Kasse unbekannt
Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.
Nach neoadjuvanter Therapie kann vom Pathologen kein Grading ermittelt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen beim Grading „T = trifft nicht zu“ an und achten Sie auch darauf, dies in den zugehörigen TNM-Angaben durch ein „y“-Präfix kenntlich zu machen. Wird in diesen Fällen kein „y“-Präfix gemeldet, müssen wir die Meldungen zukünftig zur Korrektur an Sie zurückgeben, da nicht eindeutig zu erkennen ist, ob zuvor eine (z. B. auch durch andere Meldende durchgeführte) neoadjuvante Therapie stattgefunden hat.
Zum 30.6.2024 endet die Frist zur Übermittlung von Meldungen im ADT/GEKID-Format. Meldungen werden zukünftig nur noch im neuen oBDs-Format angenommen. Mehr zu den Änderungen, die die Umstellung für Schnittstellen mit sich bringt, erfahren Sie in unserer OBDs Schulung für Schnittstellenmelder am 31.07.2024.
Melden Sie sich gerne über unsere Website https://www.krebsregister-bw.de/meldende/schulungen/ an!
Ab dem 01.08.2024 (Meldedatum) setzen wir die aktuellen Empfehlungen der Plattform § 65c zu den in einer OP-Meldung erwarteten OPS-Schlüsseln um. Ab diesem Zeitpunkt nehmen wir ausschließlich OP-Meldungen an, die mindestens einen tumortherapeutischen OPS-Code enthalten. Die Liste mit den entsprechenden OPS-Codes finden Sie ab sofort auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.krebsregister-bw.de/app/uploads/2024/08/OPS_positivListe_2024.xlsx
Solange mindestens ein tumortherapeutischer Code enthalten ist, können beliebig viele weitere Schlüssel (auch z. B. aus dem 1er Bereich) mit übermittelt werden. Speziell im ZNS-Bereich ist es außerdem möglich, nun auch bestimmte 1er-Schlüssel, sofern sie tumortherapeutisch sind, ohne einen 5er-Schlüssel zu übermitteln. Ebenfalls sind bestimmte 8er-Schlüssel als tumortherapeutisch eingestuft und damit auch ohne einen 5er-Schlüssel zu melden.
Die in der Liste aufgeführten Codes basieren auf dem OPS-Katalog 2024 und werden auch rückwirkend auf Codes aus älteren Versionen angewandt. Ein Beispielfall: Sie übermitteln uns 2024 eine OP-Meldung mit Leistungen aus dem Jahr 2023, die daher auch OPS-Schlüssel aus dem Katalog von 2023 enthält, z. B. 5-401.00. Dieser ist laut Liste ein tumortherapeutischer OPS-Schlüssel. Da der Schlüssel auch im Katalog von 2023 enthalten ist, ist die Meldung in Bezug auf den OPS-Schlüssel gültig.
OPS-Schlüssel, die in einer vorherigen OPS-Version als endständig galten oder im aktuellen Katalog nicht mehr vorhanden sind, finden sich nicht in der aktuellen Liste. Sofern der Schlüssel tumortherapeutisch ist, wird die Meldung jedoch angenommen. Ein Beispielfall: Sie übermitteln uns 2024 eine OP-Meldung mit Leistungen aus dem Jahr 2017 mit dem damals gültigen OPS-Schlüssel 5-262.00. Dieser OPS-Schlüssel ist nicht in der aktuellen Liste mit tumortherapeutischen OPS-Schlüsseln vorhanden, da dieser nicht mehr im OPS-Katalog enthalten ist. Da es sich aber grundsätzlich um einen tumortherapeutischen Schlüssel handelt, wird dieser dennoch angenommen.