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Für folgende Schulungen gibt es im Mai und Juni noch freie Plätze:

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Gemäß §3 der KrebsRVO soll eine Verlaufsmeldung bei Nachsorgeuntersuchungen oder Veränderungen des Tumorgesamtstatus erfolgen. Untersuchungsergebnisse aus einer OP stellen keinen Meldeanlass für eine Verlaufsmeldung dar. Diese sollten direkt mit der entsprechenden OP-Meldung übermittelt werden.

Wird ein Progress oder (Lokal-)Rezidiv im Rahmen einer Nachsorgeuntersuchung z.B. durch eine Biopsie oder klinisch durch z.B. Bildgebung festgestellt und daraufhin operiert, erwarten wir die entsprechende Verlaufsmeldung inkl. (r)cTNM mit einem Datum vor der OP. Das Untersuchungsdatum sollte hier jenes sein, an welchem die Auffälligkeit festgestellt wurde und auf dessen Basis dann die OP-Entscheidung und -Planung erfolgte.

In der OP-Meldung erwarten wir dann das Ergebnis der OP über die Felder “lokaler“ und „globaler“ Residualstatus. Bitte übermitteln Sie uns auch den (r)pTNM als Ergebnis der OP in der OP-Meldung und nicht in einer Verlaufsmeldung.

Die Ausprägung K = “keine Änderung” im Feld “Gesamtbeurteilung Tumor” bezeichnet das unveränderte Vorhandensein des Tumors im Vergleich zum Vorbefund. Das bedeutet, dass der bestehende Tumor weder die Kriterien einer Teilremission noch die Kriterien einer Progression erfüllt. In keinem Fall sollte die Ausprägung K = „keine Änderung“ für das Fortbestehen einer Vollremission verwendet werden. Bei unverändert bestehender Tumorfreiheit ist im Feld „Gesamtbeurteilung Tumor“ – wie bei der vorangegangenen Verlaufsmeldung – weiterhin die Ausprägung „V“ = „Vollremission“ anzugeben.

Es gibt einige Situationen, in denen die Angabe der Gesamtbeurteilung des Tumors mit „keine Änderung“ plausibel ist. Dies ist unter anderem der Fall bei:

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein CUP ist eine Krebserkrankung, bei der eine zytologisch oder histologisch gesicherte Metastasierung vorliegt, ohne dass nach Abschluss einer umfassenden Diagnostik der Ursprungstumor (Primärtumor) gefunden werden konnte.

Die Diagnose „CUP“ – auch „CUP-Syndrom“ genannt – ist eine spezifische Diagnose.

Nur wenn kein Primärtumor gefunden werden konnte, und wenn zudem sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die vorliegende Metastasierung ein Rezidiv einer früheren Tumorerkrankung ist, wird ärztlicherseits die Diagnose eines CUP-Syndroms gestellt.
Bei einem CUP liegt eine metastasierte Situation vor, ohne dass die Primärlokalisation des Tumors bekannt ist. Daher ist ein CUP wie folgt zu verschlüsseln:

Darüber hinaus werden folgende Fragestellungen in den FAQs ausführlich beantwortet:

Die vollständige FAQ finden Sie hier.

Im Oktober wurde die neue Version 3.0.5 des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) auf https://www.basisdatensatz.de/xml/ veröffentlicht. Die umgesetzten Änderungen sind seit dem 01.04.2026 für die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen verfügbar.

Folgende, abwärtskompatible Änderungen sind in dieser Version umgesetzt worden:

*DKKR=Deutsches Kinderkrebsregister

Für Sie als Meldende mit einrichtungsinternem Tumordokumentationssystem und oBDS-Schnittstelle sind die Änderungen verfügbar bzw. übermittelbar, sobald Ihr Hersteller die neue Version umgesetzt hat und das Update in Ihrem Haus entsprechend eingespielt wurde.

Die Hersteller wurden über das Prozedere bereits mit Veröffentlichung der neuen oBDS-Version über die Plattform der § 65c-Register informiert. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Änderungshistorie des Umsetzungsleitfadens.

Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie unsere Kontaktdaten über den Hilfe-Reiter in der Menüleiste des Meldeportals.

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Auch 2026 steht ein umfassendes Schulungsangebot bereit, das für Sie kostenlos ist. Die Schulungen finden bis auf wenige Ausnahmen online statt. Über das Formular auf unserer Website können Sie sich jederzeit unkompliziert anmelden. 

Die Vertrauensstelle kann bei Unstimmigkeiten zu Patientendaten, die sich aus unterschiedlichen Quellen ergeben, Änderungen vornehmen. Die Daten werden meist nach Rücksprache mit Ihnen, ggf. aber auch aufgrund gesicherter anderer Quellen (Meldeamt, Gesundheitsamt, andere ärztliche Meldungen) ohne weitere Kontaktaufnahme mit Ihnen korrigiert. Jede Änderung, so die gesetzliche Anforderung, wird über eine entsprechende Nachricht an Sie in das Meldeportal zurück gespiegelt.

Wir bitten Sie, die Daten zu überprüfen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Erfolgt die Meldung manuell, nehmen Sie die Korrektur bitte im Meldeportal vor; bei Meldung über eine Schnittstelle entsprechend in Ihrem Dokumentationssystem (Tumordokumentationssystem oder Praxisverwaltungssystem).

Sehr wichtig ist die Übernahme der korrekten Daten in Ihr System bei Änderungen an

Im Betreff der Änderungsnachricht geben wir zwischenzeitlich die geänderten Felder mit aus, so dass Sie bereits in der Nachrichtenübersicht relevante Änderungen erkennen können.

Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur auf Ihrer Seite nicht bei allen Änderungen erforderlich ist!

Bei der Schreibweise von PLZ- und Ortsangaben orientiert sich die Vertrauensstelle an den Vorgaben der Post und gleicht abweichende Schreibweisen in den Angaben zum Patienten ggf. an die Postvorgaben an. Dies ist Voraussetzung, um beim Zusammenführen von Datensätzen aus unterschiedlichen Quellen zu einem Patienten ein bestmögliches Abgleichergebnis zu erzielen.
Bei Meldenden, die ihre Daten manuell im Meldeportal erfassen, wird die Schreibweise automatisch geprüft. Bei Schnittstellenmeldenden korrigiert die Vertrauensstelle bei Bedarf.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine entsprechende Korrektur in Ihrem System vornehmen bei Änderungen an

Vielen Dank für die sorgfältige Prüfung der Patientendaten und die Korrektur bei Bedarf.

Im Dezember 2025 wurden die Datenqualitätsberichte für das Meldejahr 2024 über das Meldeportal bereitgestellt.

Analysiert wurden alle Meldungen von Absendern mit mindestens 30 Meldungen im Meldejahr 2024. Insgesamt wurden rund 740 Berichte erstellt. Mit dem DQB erhalten die Leistungserbringer dezidierte Rückmeldung zur Qualität der von Ihnen übermittelten Daten.

Sollten Sie Rückfragen haben oder die Abruffrist des Berichts abgelaufen sein, melden Sie sich gerne unter datenqualitaet@klr-krbw.de.

Erstmalig bereitgestellt wurden außerdem die individuellen Pathologie-Rückmeldeberichte an rund 50 meldende Pathologien. Die Rückmeldeberichte enthalten ebenfalls eine differenzierte Rückmeldung zur Qualität der übermittelten Pathologiebefunde und dem Meldeaufkommen der einzelnen Pathologie- Einrichtungen und Institute. Sie zeigen so Verbesserungspotential für künftige Befundübermittlungen auf und unterstützen den Meldeprozess.