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Wie immer können Sie unseren Newsletter mit aktuellen Themen direkt hier lesen und sich auch für den Versand direkt per E-Mail an Sie hier anmelden!

Auch 2026 steht ein umfassendes Schulungsangebot bereit, das für Sie kostenlos ist. Die Schulungen finden bis auf wenige Ausnahmen online statt. Über das Formular auf unserer Website können Sie sich jederzeit unkompliziert anmelden. 

Die Vertrauensstelle kann bei Unstimmigkeiten zu Patientendaten, die sich aus unterschiedlichen Quellen ergeben, Änderungen vornehmen. Die Daten werden meist nach Rücksprache mit Ihnen, ggf. aber auch aufgrund gesicherter anderer Quellen (Meldeamt, Gesundheitsamt, andere ärztliche Meldungen) ohne weitere Kontaktaufnahme mit Ihnen korrigiert. Jede Änderung, so die gesetzliche Anforderung, wird über eine entsprechende Nachricht an Sie in das Meldeportal zurück gespiegelt.

Wir bitten Sie, die Daten zu überprüfen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Erfolgt die Meldung manuell, nehmen Sie die Korrektur bitte im Meldeportal vor; bei Meldung über eine Schnittstelle entsprechend in Ihrem Dokumentationssystem (Tumordokumentationssystem oder Praxisverwaltungssystem).

Sehr wichtig ist die Übernahme der korrekten Daten in Ihr System bei Änderungen an

Im Betreff der Änderungsnachricht geben wir zwischenzeitlich die geänderten Felder mit aus, so dass Sie bereits in der Nachrichtenübersicht relevante Änderungen erkennen können.

Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur auf Ihrer Seite nicht bei allen Änderungen erforderlich ist!

Bei der Schreibweise von PLZ- und Ortsangaben orientiert sich die Vertrauensstelle an den Vorgaben der Post und gleicht abweichende Schreibweisen in den Angaben zum Patienten ggf. an die Postvorgaben an. Dies ist Voraussetzung, um beim Zusammenführen von Datensätzen aus unterschiedlichen Quellen zu einem Patienten ein bestmögliches Abgleichergebnis zu erzielen.
Bei Meldenden, die ihre Daten manuell im Meldeportal erfassen, wird die Schreibweise automatisch geprüft. Bei Schnittstellenmeldenden korrigiert die Vertrauensstelle bei Bedarf.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine entsprechende Korrektur in Ihrem System vornehmen bei Änderungen an

Vielen Dank für die sorgfältige Prüfung der Patientendaten und die Korrektur bei Bedarf.

Im Dezember 2025 wurden die Datenqualitätsberichte für das Meldejahr 2024 über das Meldeportal bereitgestellt.

Analysiert wurden alle Meldungen von Absendern mit mindestens 30 Meldungen im Meldejahr 2024. Insgesamt wurden rund 740 Berichte erstellt. Mit dem DQB erhalten die Leistungserbringer dezidierte Rückmeldung zur Qualität der von Ihnen übermittelten Daten.

Sollten Sie Rückfragen haben oder die Abruffrist des Berichts abgelaufen sein, melden Sie sich gerne unter datenqualitaet@klr-krbw.de.

Erstmalig bereitgestellt wurden außerdem die individuellen Pathologie-Rückmeldeberichte an rund 50 meldende Pathologien. Die Rückmeldeberichte enthalten ebenfalls eine differenzierte Rückmeldung zur Qualität der übermittelten Pathologiebefunde und dem Meldeaufkommen der einzelnen Pathologie- Einrichtungen und Institute. Sie zeigen so Verbesserungspotential für künftige Befundübermittlungen auf und unterstützen den Meldeprozess. 

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Meldungen an das Krebstegister wieder gelöscht werden müssen. Das betrifft beispielsweise Meldungen, die nicht meldepflichtig sind und fälschlicherweise erfasst wurden.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie daran erinnern, dass folgende Fälle grundsätzlich keinen Löschgrund darstellen:

  1. Die Meldung wurde zur Korrektur angefordert

  2. Die Meldung wurde nicht vergütet

  3. Systemwechsel bzw. Wechsel von Erfassungsmodul auf Schnittstelle (oder umgekehrt) mit noch offenen Korrekturanforderungen: Letztere sind nicht zu löschen, sondern vor der Umstellung zu korrigieren.

Die Meldepflicht bleibt von den genannten Punkten unberührt.

Ist die Löschung einer Meldung aus anderen Gründen unumgänglich, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag über eine Löschanfrage mit Angabe eines nachvollziehbaren Löschgrunds über das Meldeportal zu stellen. Das KRBW prüft jeden Löschantrag individuell und verarbeitet diesen anschließend entsprechend.

Eine Löschanfrage kann im Meldeportal im Reiter „Meldungen“ unter „Alle Meldungen“ gestellt werden. Dort kann über die Suchfunktion nach den entsprechenden Meldungen gefiltert werden. Indem die zu löschenden Meldungen markiert werden und anschließend auf das Mülleimer-Symbol geklickt wird, öffnet sich das Formular für die Löschanfrage. Um diese erfolgreich an das Krebsregister zu übermitteln, ist die Angabe eines Löschgrunds erforderlich.

Möchten Sie über neue Nachrichten, Korrekturanforderungen, Vergütungsläufe oder Systemupdates frühzeitig informiert zu werden? Dann sollten Sie im Meldeportal unter „Systemeinstellungen“ die Benachrichtigungsfunktion aktivieren. Hinterlegen Sie die E-Mail-Adressen der gewünschten Empfänger im entsprechenden Feld, getrennt durch Komma oder Semikolon.

Beispiel mit Komma: Team@praxis.de, Doktor@praxis.de

Beispiel mit Semikolon: Team@praxis.de; Doktor@praxis.de

Bitte keine Zeilenumbrüche anstelle von Komma oder Semikolon verwenden! Dies führt zu Fehlern beim Versand!

Das KRBW hat die Liste der „weiteren Klassifikationen“ und die Liste der „Biomarker (Immunhistochemie)“ ergänzt und aktualisiert. Die Listen dienen als Ergänzung zur bundesweiten Liste der weiteren Klassifikationen und zur bundesweiten Liste der Genetik und sollen eine einheitliche Dokumentationsweise erleichtern.
Sie finden die Listen auf unserer Website.

Nutzerinnen und Nutzer finden nun aktuelle Informationen zu allen Krebserkrankungen insgesamt sowie zu den 20 häufigsten Krebsarten im Online-Bericht.
Neu ist eine übersichtlich gestaltete Startseite, die zentrale Informationen bündelt und einen schnellen Einstieg ermöglicht. Zudem zeigt ein neuer Abschnitt die häufigsten Krebserkrankungen im zeitlichen Verlauf – ideal für alle, die Trends und Entwicklungen im Blick behalten möchten.

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Zum Ende des Jahres 2025 bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und erholsame Festtage.

Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr! Wir freuen uns auf alle Herausforderungen, die 2026 auf uns warten, und ein weiterhin gutes Miteinander.

Ihr Team des Krebsregisters Baden-Württemberg