Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.

Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.

Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die sogenannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.

Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:

oBDS-XML-Schema und Umsetzungsleitfaden

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz (https://www.basisdatensatz.de/)

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.

Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.

Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärzt:innen über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.

Anmeldung und Ablauf einer Schnittstellenabnahme

Ablauf der Schnittstellenabnahme (https://plattform65c.de/schnittstellen/softwarehersteller/)

Abgenommene Schnittstellen (https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/)

Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.

Herr Prof. Dr. med. Volker Arndt, Leiter des Epidemiologischen Krebsregisters, übernimmt turnusgemäß die Sprecherschaft des Krebsregisters Baden-Württemberg zum 1. April 2023 für zwei Jahre.

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Seit dem 21.11.2022 werden alle Meldungen über das Erfassungsmodul im neuen oBDS-Format erfasst und übermittelt. Die neuen Felder und Ausprägungen werden automatisch angezeigt.

Korrekturanforderungen zu bestehenden Meldungen oder offene, noch nicht übermittelte Meldungen werden automatisch migriert. Sollte eine automatische Migration nicht möglich sein, erscheint automatisch ein Dialogfenster und Sie müssen eine Entscheidung treffen.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise am rechten Bildschirmrand, sobald Sie ein Feld anklicken.

Hierbei ergeben sich keine Änderungen für Schnittstellenmelder im Umgang mit dem Meldeportal. Sie können weiterhin Dateien über das Meldeportal hochladen. Sobald die oBDS-Schnittstelle von Ihrem Softwarehersteller abgenommen und an Sie ausgeliefert wurde, können Sie aus Ihrem TDS ebenfalls oBDs-Dateien exportieren und im Meldeportal hochladen.

Eine erste Übersicht der Änderungen (für Schnittstellenmeldungen und Erfassungsmodul) haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Für unsere oBDS-Schulung, die erstmals am 30.11. stattfand, sind Folgetermine für Frühjahr 2023 in Planung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Die Frage, ob die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Zeiten des Lockdowns zu einem Rückgang von neu diagnostizierten Krebsneuerkrankungen geführt hat, wird kontrovers diskutiert. Dem Krebsregister Baden-Württemberg liegen nun genügend Daten vor, um die Krebsinzidenz für das Jahr 2020 mit hoher Validität darzustellen und mit den Jahren 2018/2019 zu vergleichen.

Die COVID-19 Pandemie hat sich auf die Krebsinzidenz im Jahr 2020 ausgewirkt. Sie spiegelte sich vor allem im ersten Lockdown (Mitte März bis Mitte Juni 2020) mit einer geringeren Inzidenz von Krebserkrankungen wider. Dieses Muster fand sich bei Krebs gesamt sowie bei 3 der 4 häufigsten Krebsarten, allein bei Lungenkrebs war kein Rückgang bei der Inzidenz zu beobachten. Lesen Sie weitere detaillierte Ergebnisse dieser Auswertung hier.

Der 6. Landesqualitätsbericht steht hier zum Download bereit.

Der Bericht fasst Auswertungen und Ergebnisse aus den regionalen und landesweiten Qualitätskonferenzen des Jahres 2021 in Baden-Württemberg zusammen.

Mit Hilfe des neuen interaktiven Online-Berichts werden epidemiologische Kennzahlen und Auswertungen zu Krebs gesamt und den 20 häufigsten Krebsarten präsentiert. Weiterhin können individuell gestaltbare Abfragen zur Häufigkeit und Sterblichkeit zu Krebs in Baden-Württemberg abgerufen werden. Die Suchkriterien können z.B. auf Diagnosezeitraum, Alter, Geschlecht, Diagnose etc. einschränkt und auf unterschiedliche Art und Weise dargestellt werden.

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