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Ab sofort werden Sie über ein Pop-up im Meldeportal informiert, wenn ein Newsletter verschickt und auf unserer Website veröffentlicht wurde: Aktuell am 19.12.23! Sie können sich auch jederzeit für den Newsletter registrieren und ihn dann persönlich in ihr Postfach gesendet bekommen.

Ab dem 01.01.2024 entfällt in Baden-Württemberg die Meldepflicht für Basaliome und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren (ICD-10 D04) nun auch für Pathologen und für Ärzte, die den Tod eines Krebspatienten festgestellt haben. Fristgerecht übermittelte Meldungen (Folgequartal der Leistungserbringung §4(1) LKrebsRG) zu Tumoren mit Erstdiagnosedatum bzw. Sterbedatum bis einschließlich 31.12.2023 werden von uns bis zum 31.03.2024 angenommen und auf Vergütungsfähigkeit geprüft.
Meldungen zu Basaliomen und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren mit Diagnose- oder Leistungsdatum ab dem 01.01.2024 werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Veröffentlichung der novellierten KrebsRVO erwarten wir kurzfristig.

Die Meldepflicht aller anderen nicht-melanotischen Hauttumoren bleibt davon unberührt. Eine aktualisierte Liste finden Sie in Kürze auf unserer Homepage im Bereich „Meldende“ unter dem Menüpunkt „weitere Informationen zur Meldung“.

Am 09.01.2024 wurden in einer neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung die Beträge für die jeweiligen Meldungsarten angepasst. Diese können Sie unserer Website im Kapitel „Vergütung“ entnehmen oder direkt hier nachlesen.

Die neuen Beträge gelten künftig für alle Meldungen zu Meldeanlässen mit einem Leistungsdatum ab 01.02.2024.

Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.

Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.

Die Frage, ob die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Zeiten des Lockdowns zu einem Rückgang von neu diagnostizierten Krebsneuerkrankungen geführt haben, wird kontrovers diskutiert. Viele der initialen Auswertungen basieren nur auf dem Meldevolumen anstelle des Diagnosedatums und ignorieren so potenzielle Meldeverzögerungen, die zu einer falsch niedrigen Inzidenz führen. Eine erste Analyse der Einflüsse der COVID-19 Pandemie auf die Krebsinzidenz in Baden-Württemberg wurde Ende 2022 vom Krebsregister veröffentlicht. Hier zeigte sich eine geringere Krebsinzidenz vor allem im ersten Lockdown (Mitte März bis Mitte Juni 2020). Bis zum Jahresende 2020 blieben die Inzidenzraten unter den Raten der Vergleichsjahre 2018 und 2019. Mittlerweile liegen dem Krebsregister genügend Daten vor, um die Auswirkungen auf die Krebsinzidenz für das Jahr 2021 auszuwerten. In der aktuellen Auswertung wird ersichtlich, dass sich die Pandemie noch deutlicher auf die Krebsinzidenz in 2021 ausgewirkt hat.

Lesen Sie weitere detaillierte Ergebnisse zu dieser Auswertung HIER.

Betroffene wie auch Angehörige der Gesundheitsberufe sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Einschätzungen bei einem europäischen Projekt zur Bewertung der Lebensqualität bei Krebs einzubringen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist als deutscher Partner an dem Projekt mit dem Namen „EUonQOL“ beteiligt, bei dem basierend auf bestehenden Instrumenten – wie dem EORTC QLQ-C30 – ein aktualisiertes und europaweit einheitliches Instrument entwickelt werden soll. Bei der Entwicklung des Instrumentariums sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten während kurativer Therapie, nach Abschluss der Behandlung und in palliativer Behandlung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen auch die Erfahrungen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe (u.a. Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal, Psycho-Onkologinnen und -Onkologen, Sozialdienst,…), die in ihrem Alltag mit Krebsbetroffenen konfrontiert sind, einfließen. Interessierte Fachkräfte sind eingeladen, sich an einer online Delphi-Befragung (2-3 Runden a 20-30 Minuten) zu beteiligen. Die erste Runde findet ab jetzt bis zum 02. Juni 2023 statt.

Weitere Informationen und den Teilnahmelink zur Studie finden Sie HIER

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.

Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.

Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die sogenannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.

Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:

oBDS-XML-Schema und Umsetzungsleitfaden

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz (https://www.basisdatensatz.de/)

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.

Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.

Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärzt:innen über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.

Anmeldung und Ablauf einer Schnittstellenabnahme

Ablauf der Schnittstellenabnahme (https://plattform65c.de/schnittstellen/softwarehersteller/)

Abgenommene Schnittstellen (https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/)

Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.

Herr Prof. Dr. med. Volker Arndt, Leiter des Epidemiologischen Krebsregisters, übernimmt turnusgemäß die Sprecherschaft des Krebsregisters Baden-Württemberg zum 1. April 2023 für zwei Jahre.

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