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Bitte beachten Sie unsere Neuerung im Meldeportal, insbesondere für Schnittellenmelder: ab Januar können Sie ganz komfortabel gleich mehrere Dateien gleichzeitig für den Datenupload im Meldeportal auswählen und müssen das Procedere nicht mehrfach hintereinander für Einzeldateien wiederholen. Nähere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf unserer Website unter „Anleitung zum Meldeportal und Neuerungen“.

Meldungen, die bei der Prüfung im Register als unvollständig oder unspezifisch beurteilt werden, können nicht vergütet werden. Im Meldeportal werden solche Meldungen auf der Seite der Aufwandsentschädigung als „nicht zu vergüten, da unvollständig oder unspezifisch“ ausgewiesen. Damit Sie künftig besser nachvollziehen können, welche Angaben in einer Aktualisierungsmeldung noch erforderlich sind, um ggf. eine Vergütung auszulösen, sind künftig in einer separaten Spalte die Details ersichtlich, weshalb die Meldung nicht für eine Abrechnung berücksichtigt werden konnte.
Bitte beachten Sie: in der Spalte wird nur der erste Grund ausgegeben, der in der Prüfkaskade im Register die Unvollständigkeit anzeigt. Möglicherweise fehlen noch weitere Feldinhalte, die für die Vergütungsfähigkeit einer Meldung erforderlich sind.
Ab Januar stellen wir Ihnen auf unserer Website unter
„Kataloge, Referenzlisten und weitere Informationen zur Meldung“ eine Liste bereit, aus der Sie Erklärungen zu den Details entnehmen können.

Der Landesqualitätsbericht fasst Auswertungen und Ergebnisse aus den regionalen und landesweiten Qualitätskonferenzen des Jahres 2023 in Baden-Württemberg zusammen. Hier steht der Bericht für Sie zum Download bereit.

Wie immer können Sie unseren Newsletter mit aktuellen Themen direkt hier lesen und sich auch für den Versand direkt per E-Mail an Sie hier anmelden!

Am 17.10 2024 bieten wir eine neue Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ an. Melden Sie sich gleich hier an.

 

Gemäß Beschluss der § 65c-Plattform endet am 30.06.2024 die Frist zur Entgegenname von Meldungen im DT/GEKID-Format. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.

Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:

Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.

Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter „Wichtige Unterlagen und Materialien“ bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

Wir bemühen uns die Verfügbarkeit 24/7 schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Wir bitten um Ihr Verständnis. (Archiveintrag)

Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.

Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – Wichtige Unterlagen und Materialien – Anleitungen zum Meldeportal und Neuerungen in unserer neuen Rubrik „Neue Funktionen im Meldeportal“.