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Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:

Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.

Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter „Wichtige Unterlagen und Materialien“ bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

Wir bemühen uns die Verfügbarkeit 24/7 schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Wir bitten um Ihr Verständnis. (Archiveintrag)

Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.

Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – Wichtige Unterlagen und Materialien – Anleitungen zum Meldeportal und Neuerungen in unserer neuen Rubrik „Neue Funktionen im Meldeportal“.

Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/ 
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.

Sie können hier direkt das digitale Themenheft aufrufen.

Ab sofort werden Sie über ein Pop-up im Meldeportal informiert, wenn ein Newsletter verschickt und auf unserer Website veröffentlicht wurde: Aktuell am 19.12.23! Sie können sich auch jederzeit für den Newsletter registrieren und ihn dann persönlich in ihr Postfach gesendet bekommen.

Ab dem 01.01.2024 entfällt in Baden-Württemberg die Meldepflicht für Basaliome und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren (ICD-10 D04) nun auch für Pathologen und für Ärzte, die den Tod eines Krebspatienten festgestellt haben. Fristgerecht übermittelte Meldungen (Folgequartal der Leistungserbringung §4(1) LKrebsRG) zu Tumoren mit Erstdiagnosedatum bzw. Sterbedatum bis einschließlich 31.12.2023 werden von uns bis zum 31.03.2024 angenommen und auf Vergütungsfähigkeit geprüft.
Meldungen zu Basaliomen und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren mit Diagnose- oder Leistungsdatum ab dem 01.01.2024 werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Veröffentlichung der novellierten KrebsRVO erwarten wir kurzfristig.

Die Meldepflicht aller anderen nicht-melanotischen Hauttumoren bleibt davon unberührt. Eine aktualisierte Liste finden Sie in Kürze auf unserer Homepage im Bereich „Meldende“ unter dem Menüpunkt „weitere Informationen zur Meldung“.

Am 09.01.2024 wurden in einer neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung die Beträge für die jeweiligen Meldungsarten angepasst. Diese können Sie unserer Website im Kapitel „Vergütung“ entnehmen oder direkt hier nachlesen.

Die neuen Beträge gelten künftig für alle Meldungen zu Meldeanlässen mit einem Leistungsdatum ab 01.02.2024.

Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.

Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.