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Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.
Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – .
Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.
Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.
Sie können hier direkt das digitale Themenheft aufrufen.
Ab sofort werden Sie über ein Pop-up im Meldeportal informiert, wenn ein Newsletter verschickt und auf unserer Website veröffentlicht wurde: Aktuell am 19.12.23! Sie können sich auch jederzeit für den Newsletter registrieren und ihn dann persönlich in ihr Postfach gesendet bekommen.
Ab dem 01.01.2024 entfällt in Baden-Württemberg die Meldepflicht für Basaliome und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren (ICD-10 D04) nun auch für Pathologen und für Ärzte, die den Tod eines Krebspatienten festgestellt haben. Fristgerecht übermittelte Meldungen (Folgequartal der Leistungserbringung §4(1) LKrebsRG) zu Tumoren mit Erstdiagnosedatum bzw. Sterbedatum bis einschließlich 31.12.2023 werden von uns bis zum 31.03.2024 angenommen und auf Vergütungsfähigkeit geprüft.
Meldungen zu Basaliomen und Vorstufen nicht-melanotischer Hauttumoren mit Diagnose- oder Leistungsdatum ab dem 01.01.2024 werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Veröffentlichung der novellierten KrebsRVO erwarten wir kurzfristig.
Die Meldepflicht aller anderen nicht-melanotischen Hauttumoren bleibt davon unberührt. Eine aktualisierte Liste finden Sie in Kürze auf unserer Homepage im Bereich „Meldende“ unter dem Menüpunkt „weitere Informationen zur Meldung“.
Am 09.01.2024 wurden in einer neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung die Beträge für die jeweiligen Meldungsarten angepasst. Diese können Sie unserer Website im Kapitel „Vergütung“ entnehmen oder direkt hier nachlesen.
Die neuen Beträge gelten künftig für alle Meldungen zu Meldeanlässen mit einem Leistungsdatum ab 01.02.2024.
Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.
Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.
Die Frage, ob die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Zeiten des Lockdowns zu einem Rückgang von neu diagnostizierten Krebsneuerkrankungen geführt haben, wird kontrovers diskutiert. Viele der initialen Auswertungen basieren nur auf dem Meldevolumen anstelle des Diagnosedatums und ignorieren so potenzielle Meldeverzögerungen, die zu einer falsch niedrigen Inzidenz führen. Eine erste Analyse der Einflüsse der COVID-19 Pandemie auf die Krebsinzidenz in Baden-Württemberg wurde Ende 2022 vom Krebsregister veröffentlicht. Hier zeigte sich eine geringere Krebsinzidenz vor allem im ersten Lockdown (Mitte März bis Mitte Juni 2020). Bis zum Jahresende 2020 blieben die Inzidenzraten unter den Raten der Vergleichsjahre 2018 und 2019. Mittlerweile liegen dem Krebsregister genügend Daten vor, um die Auswirkungen auf die Krebsinzidenz für das Jahr 2021 auszuwerten. In der aktuellen Auswertung wird ersichtlich, dass sich die Pandemie noch deutlicher auf die Krebsinzidenz in 2021 ausgewirkt hat.
Lesen Sie weitere detaillierte Ergebnisse zu dieser Auswertung HIER.
Betroffene wie auch Angehörige der Gesundheitsberufe sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Einschätzungen bei einem europäischen Projekt zur Bewertung der Lebensqualität bei Krebs einzubringen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist als deutscher Partner an dem Projekt mit dem Namen „EUonQOL“ beteiligt, bei dem basierend auf bestehenden Instrumenten – wie dem EORTC QLQ-C30 – ein aktualisiertes und europaweit einheitliches Instrument entwickelt werden soll. Bei der Entwicklung des Instrumentariums sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten während kurativer Therapie, nach Abschluss der Behandlung und in palliativer Behandlung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen auch die Erfahrungen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe (u.a. Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal, Psycho-Onkologinnen und -Onkologen, Sozialdienst,…), die in ihrem Alltag mit Krebsbetroffenen konfrontiert sind, einfließen. Interessierte Fachkräfte sind eingeladen, sich an einer online Delphi-Befragung (2-3 Runden a 20-30 Minuten) zu beteiligen. Die erste Runde findet ab jetzt bis zum 02. Juni 2023 statt.
Weitere Informationen und den Teilnahmelink zur Studie finden Sie HIER