Wie in vielen Bundesländern wird auch in Baden-Württemberg in vielen Behörden die FAX-Funktion – nicht zuletzt aus Datenschutzgründen – eingestellt. So wird es endgültig ab dem 31.03.2025 nicht mehr möglich sein, Rückmeldungen zu Anfragen oder Ähnliches per FAX an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg zu übermitteln.
Als datenschutzkonforme Alternativlösung steht für die Übermittlung besonders schützenswerter Daten an die Vertrauensstelle aktuell lediglich eine Datenübermittlung über „Cryptshare“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Web-Anwendung, die den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien und Nachrichten auf dem Cryptshare-Server ermöglicht. Diese Dateien können mit einem Kennwort abgerufen werden. Der Server informiert Empfänger und Absender über die Vorgänge auf dem Server. Informationen dazu finden Sie hier.

Wem dies zu aufwändig ist, kann selbstverständlich nach wie vor den altbewährten Weg über den Postversand nutzen.

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Im Rahmen der Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES-Institut (Berlin) seit 13.12.2024 Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztliche Meldende und Forschende. Wir freuen uns, wenn Sie hier an der Befragung teilnehmen.

Studie zur Entwicklung von Krebsneuerkrankungen im Kontext sozioökonomischer Ungleichheiten in Deutschland prämiert. 

Im Rahmen der Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES-Institut (Berlin) seit 13.12.2024 Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztliche Meldende sowie Forschende. Sollten Sie eine Einladung zur Teilnahme an dieser Onlinebefragung erhalten haben, so möchten auch wir Sie um Ihre Teilnahme bitten.

Bitte beachten Sie unsere Neuerung im Meldeportal, insbesondere für Schnittellenmelder: ab Januar können Sie ganz komfortabel gleich mehrere Dateien gleichzeitig für den Datenupload im Meldeportal auswählen und müssen das Procedere nicht mehrfach hintereinander für Einzeldateien wiederholen. Nähere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf unserer Website unter “Anleitung zum Meldeportal und Neuerungen”.

Meldungen, die bei der Prüfung im Register als unvollständig oder unspezifisch beurteilt werden, können nicht vergütet werden. Im Meldeportal werden solche Meldungen auf der Seite der Aufwandsentschädigung als „nicht zu vergüten, da unvollständig oder unspezifisch“ ausgewiesen. Damit Sie künftig besser nachvollziehen können, welche Angaben in einer Aktualisierungsmeldung noch erforderlich sind, um ggf. eine Vergütung auszulösen, sind künftig in einer separaten Spalte die Details ersichtlich, weshalb die Meldung nicht für eine Abrechnung berücksichtigt werden konnte.
Bitte beachten Sie: in der Spalte wird nur der erste Grund ausgegeben, der in der Prüfkaskade im Register die Unvollständigkeit anzeigt. Möglicherweise fehlen noch weitere Feldinhalte, die für die Vergütungsfähigkeit einer Meldung erforderlich sind.
Ab Januar stellen wir Ihnen auf unserer Website unter
„Kataloge, Referenzlisten und weitere Informationen zur Meldung“ eine Liste bereit, aus der Sie Erklärungen zu den Details entnehmen können.

Der Landesqualitätsbericht fasst Auswertungen und Ergebnisse aus den regionalen und landesweiten Qualitätskonferenzen des Jahres 2023 in Baden-Württemberg zusammen. Hier steht der Bericht für Sie zum Download bereit.

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Am 17.10 2024 bieten wir eine neue Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ an. Melden Sie sich gleich hier an.

 

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