Der Landesqualitätsbericht fasst Auswertungen und Ergebnisse aus den regionalen und landesweiten Qualitätskonferenzen des Jahres 2023 in Baden-Württemberg zusammen. Hier steht der Bericht für Sie zum Download bereit.
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Am 17.10 2024 bieten wir eine neue Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ an. Melden Sie sich gleich hier an.
Gemäß Beschluss der §65c-Plattform endet am 30.06.2024 die Frist zur Entgegenname von Meldungen im DT/GEKID-Format. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.
Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:
970000099: Versichertenangaben sind nicht bekannt
970000022: Patient privatversichert, aber Kasse unbekannt
Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter “Wichtige Unterlagen und Materialien” bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.
Wir bemühen uns die Verfügbarkeit 24/7 schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Wir bitten um Ihr Verständnis. (Archiveintrag)
Die neue Funktion „Beendigung der Therapie melden“ ermöglicht es Erfassungsmodulmeldern, das Behandlungsende als separate Meldung zu erstellen und zu übermitteln. Durch diese Funktion werden die in der Meldung zum Behandlungsbeginn bereits erfassten Daten in die neue Meldung zum Behandlungsende übernommen. Diese zweite Meldung muss dann nur noch um die Daten des Behandlungsendes, wie z.B. das Enddatum oder die Nebenwirkungen der Therapie ergänzt werden. Beide Meldungen sind – sofern vollständig und korrekt – vergütungsfähig, wenn Behandlungsbeginn und Behandlungsende in eigenen Meldungen übermittelt werden.
Wie Sie die Funktion nutzen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem PDF hier auf unserer Website im Menü Home – Meldende – .
Am 30.06.2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können ausschließlich Meldungen im oBDS-Format (Version 3.x.x) an das Krebsregister Baden-Württemberg übermittelt werden.
Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Kürzlich wurden die Softwarehersteller in einer Pressemitteilung erneut daran erinnert: https://plattform65c.de/aktuelles/neue-version-des-obds/.
Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-abzunehmende-schnittstellen/
Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte den für Sie zuständigen Softwarehersteller, damit Ihnen auch weiterhin eine reibungslose Übermittlung der Krebsregistermeldungen ermöglicht werden kann.
Sie können hier direkt das digitale Themenheft aufrufen.