Hinweis für Schnittstellen-Melder: Die Wartungsarbeiten dauern leider länger als geplant. Prüfläufe werden vermutlich noch bis zum Nachmittag des 3. Juli nicht möglich sein. Vor den Wartungsarbeiten begonnene Prüfläufe werden währenddessen pausiert und danach automatisch wieder fortgesetzt.
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Bei Meldungen im oBDS-Format müssen auch Pathologinnen und Pathologen eine ICD-10 in ihren Meldungen angeben und an das Krebsregister übermitteln.
Zusätzlich zur Überleitungstabelle für solide Tumoren ist jetzt auch eine Überleitungstabelle für Leukämien und Lymphome online verfügbar. Die Überleitungstabellen finden Sie unter: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/pages/420347954/berleitungstablle+ICD-O-3+zu+ICD-10
Die Pressemitteilung zum aktualisierten Leitfaden „Manual plus“ zur einheitlichen Tumordokumentation finden Sie hier.
Das digitale Nachschlagewerk ist ab sofort online unter https://plattform65c.atlassian.net verfügbar.
Diese Version enthält kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:
– Ergänzung der Ausprägung ‚M‘ (sonstige metabolische Radionuklidtherapie) in der Strahlentherapie-Applikationsart
– Ergänzung der 9. Auflage der TNM-Klassifikation
– Anpassung der Tumordicke im Modul ‚Malignes Melanom‘ auf zwei Nachkommastellen
Die Landeskrebsregister werden diese Version voraussichtlich ab dem 1. Juli 2025 annehmen können.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im Cancer Quality Hub sollen Daten zur onkologischen Versorgungsqualität aus den Landeskrebsregistern zusammengeführt und präsentiert werden. Schwerpunktmäßig soll es im Sinne eines Benchmarkings um den Vergleich zwischen Leistungserbringenden, aber auch zwischen den Bundesländern gehen.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auf der Website der DKR.
Herr Prof. Dr. med. Marco Halber, Leiter der Klinischen Landesregisterstelle, hat zum 1. April turnusgemäß die Sprecherschaft des Krebsregisters Baden-Württemberg für zwei Jahre übernommen.
Wie in vielen Bundesländern wird auch in Baden-Württemberg in vielen Behörden die FAX-Funktion – nicht zuletzt aus Datenschutzgründen – eingestellt. So wird es endgültig ab dem 31.03.2025 nicht mehr möglich sein, Rückmeldungen zu Anfragen oder Ähnliches per FAX an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg zu übermitteln.
Als datenschutzkonforme Alternativlösung steht für die Übermittlung besonders schützenswerter Daten an die Vertrauensstelle aktuell lediglich eine Datenübermittlung über „Cryptshare“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Web-Anwendung, die den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien und Nachrichten auf dem Cryptshare-Server ermöglicht. Diese Dateien können mit einem Kennwort abgerufen werden. Der Server informiert Empfänger und Absender über die Vorgänge auf dem Server. Informationen dazu finden Sie hier.
Wem dies zu aufwändig ist, kann selbstverständlich nach wie vor den altbewährten Weg über den Postversand nutzen.
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Im Rahmen der Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES-Institut (Berlin) seit 13.12.2024 Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztliche Meldende und Forschende. Wir freuen uns, wenn Sie hier an der Befragung teilnehmen.