Zwischen Weihnachten und Silvester sind wir Mitarbeitende des Krebsregisters Baden-Württemberg nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bei technischen Störungen oder Rückfragen zu Ihren Anmeldeinformationen im Meldeportal, Meldungen, Nachrichten oder Korrekturanforderungen kontaktieren Sie uns bitte über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail. Wünschen Sie einen Rückruf, geben Sie bitte eine Telefonnummer und ein Zeitfenster an, in dem wir Sie nach dem Jahreswechsel erreichen können.
Vertrauensstelle: Themen rund um Identitätsdaten, Anmeldungsprobleme und PIN-Erneuerung, Abrechnung, Patientenauskunft und Meldendenverwaltung, Störungen im Meldeportal: vs@drv-bw.de
Klinische Landesregisterstelle: Themen rund um die medizinischen Inhalte der Meldungen, Korrekturanforderungen, Schulungen oder Qualitätssicherung: info@klr-krbw.de
Epidemiologisches Krebsregister: Individuelle epidemiologische Fragestellungen, Forschungsunterstützung, Studienrekrutierung: ekr-bw@dkfz.de
Im Rahmen der Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES-Institut (Berlin) seit 13.12.2024 Ärztinnen und Ärzte sowie nicht-ärztliche Meldende sowie Forschende. Sollten Sie eine Einladung zur Teilnahme an dieser Onlinebefragung erhalten haben, so möchten auch wir Sie um Ihre Teilnahme bitten.
Bitte beachten Sie unsere Neuerung im Meldeportal, insbesondere für Schnittellenmelder: ab Januar können Sie ganz komfortabel gleich mehrere Dateien gleichzeitig für den Datenupload im Meldeportal auswählen und müssen das Procedere nicht mehrfach hintereinander für Einzeldateien wiederholen. Nähere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf unserer Website unter “Anleitung zum Meldeportal und Neuerungen”.
Meldungen, die bei der Prüfung im Register als unvollständig oder unspezifisch beurteilt werden, können nicht vergütet werden. Im Meldeportal werden solche Meldungen auf der Seite der Aufwandsentschädigung als „nicht zu vergüten, da unvollständig oder unspezifisch“ ausgewiesen. Damit Sie künftig besser nachvollziehen können, welche Angaben in einer Aktualisierungsmeldung noch erforderlich sind, um ggf. eine Vergütung auszulösen, sind künftig in einer separaten Spalte die Details ersichtlich, weshalb die Meldung nicht für eine Abrechnung berücksichtigt werden konnte.
Bitte beachten Sie: in der Spalte wird nur der erste Grund ausgegeben, der in der Prüfkaskade im Register die Unvollständigkeit anzeigt. Möglicherweise fehlen noch weitere Feldinhalte, die für die Vergütungsfähigkeit einer Meldung erforderlich sind.
Ab Januar stellen wir Ihnen auf unserer Website unter„Kataloge, Referenzlisten und weitere Informationen zur Meldung“ eine Liste bereit, aus der Sie Erklärungen zu den Details entnehmen können.
Der Landesqualitätsbericht fasst Auswertungen und Ergebnisse aus den regionalen und landesweiten Qualitätskonferenzen des Jahres 2023 in Baden-Württemberg zusammen. Hier steht der Bericht für Sie zum Download bereit.
Wie immer können Sie unseren Newsletter mit aktuellen Themen direkt hier lesen und sich auch für den Versand direkt per E-Mail an Sie hier anmelden!
Am 17.10 2024 bieten wir eine neue Dokumentationsschulung zum Thema „bösartige Tumoren des Urothels“ an. Melden Sie sich gleich hier an.
Gemäß Beschluss der §65c-Plattform endet am 30.06.2024 die Frist zur Entgegenname von Meldungen im DT/GEKID-Format. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben.
Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:
970000099: Versichertenangaben sind nicht bekannt
970000022: Patient privatversichert, aber Kasse unbekannt
Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.
Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter “Wichtige Unterlagen und Materialien” bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.