Barrierefreiheit
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW).
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt leitet Ihre Daten über ein Meldeportal an das Krebsregister Baden-Württemberg. Die Daten werden transportverschlüsselt an die Vertrauensstelle weitertransportiert und können nur von der meldenden Person und von Mitarbeitenden im Krebsregister eingesehen werden.
Mehr dazu unter Verarbeitung meiner Daten.
Das KRBW erfasst alle relevanten Informationen zu Diagnose, Verlauf, Behandlung und Nachsorge Ihrer Krebserkrankung. Diese Informationen werden ausgewertet und anonymisiert den behandelnden Ärzt:innen sowie der Krebsforschung zur Verfügung gestellt. Ihre Daten liefern also wertvolle Erkenntnisse für die Krebsforschung und ermöglichen Fortschritte bei der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung publiziert – u.a. in den Jahresberichten „Krebs in Baden-Württemberg“ oder „Krebs in Deutschland“.
Die Meldungen an das Krebsregister Baden-Württemberg müssen laut Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) folgende Angaben enthalten:
Das LKrebsRG enthält zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Um die Daten räumlich und organisatorisch getrennt zu halten, wurde das Krebsregister in drei Bereiche gegliedert (Vertrauensstelle, Klinische Landesregisterstelle, Epidemiologisches Krebsregister).
Die personenbezogenen Daten können nur von der Vertrauensstelle, die medizinischen Daten dagegen nur in der Klinischen Landesregisterstelle und im Epidemiologischen Krebsregister entschlüsselt und verarbeitet werden. Keine:r der Mitarbeitenden des Krebsregisters hat daher Einblick in Ihren gesamten Datensatz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitenden der Schweigepflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Meine Daten, meine Rechte.
Alle Ärzt:innen des Landes sind verpflichtet, Krebserkrankungen, an deren Diagnose, Therapie oder Nachsorge sie beteiligt sind, zu melden. Ihre Zustimmung als Patient:in ist nicht erforderlich. Jedoch müssen Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt über die beabsichtigte Meldung informiert werden.
Als Patient:in haben Sie jederzeit das Recht zu erfahren, ob bzw. welche Daten zu Ihrer Person im Krebsregister gespeichert sind.
Wie Sie die Auskunft erhalten, erfahren Sie unter Meine Daten, meine Rechte.
Als Meldestelle für Krebserkrankungen kann das KRBW keine medizinische Beratung anbieten.
Unter Hilfe für Betroffene haben wir jedoch Krebsberatungs- und Informationsstellen aufgeführt, bei denen Sie Hilfe und Unterstützung bekommen können.
Referentin Datenmanagement
kaluza@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-216
Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart
Stellvertretende Leitung/
Operative Leitung Registerbereich
gudrun.woehr@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79003
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
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