Bundesweit wird aktuell an einer einheitlichen Überleitungsliste von ICD-O zu ICD-10 gearbeitet. Bis diese verfügbar ist, wird den Pathologinnen und Pathologen in Baden-Württemberg eine BW-interne Überleitungstabelle bereitgestellt. Diese Tabelle finden Sie unter “Wichtige Unterlagen und Materialien” bei “Weitere Informationen zur Meldung” oder als direkten Download hier.

 

Am 09.01.2024 wurden in einer neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung die Beträge für die jeweiligen Meldungsarten angepasst. Diese können Sie unserer Website im Kapitel „Vergütung“ entnehmen oder direkt hier nachlesen.

Die neuen Beträge gelten künftig für alle Meldungen zu Meldeanlässen mit einem Leistungsdatum ab 01.02.2024.

Dazu zählen Daten zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum. Wir unterstützen Sie damit bei der Berechnung von Überlebenszeiten oder bei Ihrem Follow-up. Die Funktion ist über das Meldeportal zugänglich.

Weitere Informationen zur Datenrückmeldung finden Sie hier.

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