Die wichtigste inhaltliche Änderung ist der Hinweis, dass die Daten für die nationale und internationale Forschung bereitgestellt werden können.
Bitte nutzen Sie künftig die neue Version mit dem Stand 02/2024. Wir stellen eine Online lesbare Version und eine Druckversion als Flyer bereit.
Eine Anpassung in den fremdsprachlichen Dokumenten wurde nicht vorgenommen. Diese behalten in der jetzigen Version ihre Gültigkeit.
Beachten Sie bitte, dass nur das deutschsprachige Informationsblatt rechtsverbindlich ist. Daher muss es immer zusätzlich zur Information in der jeweiligen Landessprache ausgegeben werden. Die Übersetzungen dienen lediglich dazu, die Aufklärung über die Meldung an das KRBW zu vereinfachen.
Meldungen zu Tumorkonferenzen (TUK), welche nach dem Tod von Betroffenen stattfinden, sind im aktuellen onkologischen Basisdatensatz (ADT/GEKID und oBDS) nicht vorgesehen. Sie brauchen diese deshalb nicht an das KRBW zu übermitteln, auch wenn diese Daten zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen erfasst werden. Wir behalten uns deshalb vor, solche Meldungen abzulehnen.
Seit September 2022 stuft die WHO die niedriggradige muzinöse Neoplasie der Appendix (LAMN) als eine in-situ-Neoplasie ein (Histologie 8480/2), dadurch ist die LAMN meldepflichtig (ICD-10 D01.0). Zur WHO-Buchreihe „WHO Classification of Tumours“, 5th ed.“ gibt es frei verfügbare Berichtigungen (Corrigenda) .
Seit vielen Jahren stellen wir Ihnen als Krebsregister Baden-Württemberg Auswertungen zur Verfügung. Zusätzlich zu Behandlungsdatenrückmeldung, Datenqualitätsbericht und Vitalstatusabgleich unterstützen wir Sie bei Bedarf auch mit individuellen Auswertungen u.a. auch zu den von Ihnen behandelten Patient:innen – beispielsweise zu Zweitmalignomen im Zertifizierungsprozess oder Krebsneuerkrankungsfällen in Baden-Württemberg. Kommen Sie gerne auf uns zu oder schicken Sie uns eine E-Mail an forschungsanfragen@klr-krbw.de.
Diese Änderungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten und betreffen die §§ 3-5:
Folgende Anpassungen und Ergänzungen wurden vorgenommen:
§3 (1) und (2) Zeitpunkt der Meldung in der Behandlungsabfolge
§4 (2) Registerübergreifender Datenaustausch
§5 Evaluation und Qualitätssicherung von Programmen zur Krebsfrüherkennung
Letzte Meldungen im ADT-GEKID-Format bis zum 30.06.2024
Die Frist zur letztmaligen Entgegennahme von Meldungen im herkömmlichen Format („ADT-GEKID“) wurde bundesweit auf den 30.06.2024 gelegt. Bis dahin werden wir in Baden-Württemberg Meldungen weiter im „alten“ ADT-GEKID-Format entgegennehmen, und danach nur noch im „neuen“ oBDS-Format (gemäß § 65c Abs. 1a SGB V), das wir schon seit November 2022 unterstützen – siehe https://www.krebsregister-bw.de/obds-3-0-0/.
Die Hersteller werden seitens der Koordinierungsstelle der Plattform entsprechend zentral informiert. Eine Liste der bereits abgenommen Schnittstellen wird von der Plattform gepflegt: https://plattform65c.de/schnittstellen/abgenommene-schnittstellen/
Achtung: Bitte beachten Sie, dass auch für das ADT/GEKID Format ein Kompatibilitätsrelease zur Unterstützung von ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus veröffentlicht wurde (Version 2.2.3: https://basisdatensatz.de/xml/). Die Softwarehersteller wurden darüber bereits in Kenntnis gesetzt.
Neue Liste der Zielgebietsschlüssel für oBDS 3.0.0
Erfassung genetischer Varianten gemäß oBDS 3.0.0
Interaktiver Krebs-Atlas für Baden-Württemberg online: Zahlen zu Krebsneuerkrankungen, Sterblichkeit und Überleben stehen nun in einem interaktiven Onlineportal zur Verfügung.
Wenn Patienten nur einmalig zur Durchführung eines operativen diagnostischen Eingriffes in Ihrer Praxis sind und danach die weitere Behandlung an anderer Stelle erfolgt oder koordiniert wird, unterliegen Sie trotzdem der Meldepflicht. Dies gilt auch wenn Sie die Patienten nach Erhalt des Pathologiebefundes nicht mehr einbestellen.
Bitte übermitteln Sie in solchen Fällen mindestens die Angaben zum Tumor, wenn möglich mit der Histologieangabe aus dem Pathologiebefund. Da die Meldepflicht sich immer auf Ihre selbst erbrachten Leistungen bezieht, ist vor allem aber die von Ihnen durchgeführte operative Entfernung des erkrankten Gewebes meldepflichtig. Bitte übermitteln Sie deshalb in jedem Fall eine Meldung zu der operativen Therapie, die Sie durchgeführt haben (z. B. Resektion an der Haut oder Schleimhaut, Entfernung eines Polypen, TUR der Harnblase, Prostatabiopsie o. ä.).