Herr Prof. Dr. med. Marco Halber, Leiter der Klinischen Landesregisterstelle, hat zum 1. April turnusgemäß die Sprecherschaft des Krebsregisters Baden-Württemberg für zwei Jahre übernommen.
Wie in vielen Bundesländern wird auch in Baden-Württemberg in vielen Behörden die FAX-Funktion – nicht zuletzt aus Datenschutzgründen – eingestellt. So wird es endgültig ab dem 31.03.2025 nicht mehr möglich sein, Rückmeldungen zu Anfragen oder Ähnliches per FAX an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg zu übermitteln.
Als datenschutzkonforme Alternativlösung steht für die Übermittlung besonders schützenswerter Daten an die Vertrauensstelle aktuell lediglich eine Datenübermittlung über „Cryptshare“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Web-Anwendung, die den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien und Nachrichten auf dem Cryptshare-Server ermöglicht. Diese Dateien können mit einem Kennwort abgerufen werden. Der Server informiert Empfänger und Absender über die Vorgänge auf dem Server. Informationen dazu finden Sie hier.
Wem dies zu aufwändig ist, kann selbstverständlich nach wie vor den altbewährten Weg über den Postversand nutzen.
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Seit Einführung der verpflichtenden Angabe des „Allgemeinen Leistungszustands“ im bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDs) stellen wir fest, dass knapp 40% der Einträge mit der unspezifischen Angabe „unbekannt“ ausgefüllt wurden (siehe Grafik unten). Dies schränkt die Aussagekraft der Daten erheblich ein und erschwert eine gezielte Analyse der Therapieoptionen.
Wir möchten Sie bitten, uns zukünftig präzisere Angabe des Leistungszustands zu übermitteln, da dieser entscheidend für die Therapieplanung und Prognose der Patientinnen und Patienten ist. Der Allgemeine Leistungszustand kann in Form des ECOG-Status (0-4) oder des Karnofsky Index (10-100%) gemeldet werden. Sollten Ihnen keine Angaben zum Leistungszustand vorliegen, bitten Sie die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen diesen zukünftig zu dokumentieren.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Qualität der erfassten Daten zu verbessern, indem Sie bei der Dokumentation möglichst genaue Angaben machen. Vielen Dank.
Im onkologischen Basisdatensatz existieren verschiedene Freitextfelder, die als Ergänzung der strukturierten (Pflicht-)Angaben gedacht sind. Bitte achten Sie bei der Nutzung dieser Felder darauf, hier keine personenbezogenen Daten wie Namen oder Geburtsdaten einzutragen, da diese dann an das Krebsregister übermittelt werden. Am besten verwenden Sie für Ihre interne Dokumentation in solchen Feldern bereits neutrale Begriffe wie z. B. „Patient“/“Patientin“.
Die bundesweit geltende Liste der Substanzen wurde aktualisiert und steht im Umsetzungsleitfaden zur Verfügung:
https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/pages/15532506/Substanzen
Schnittstellenmeldern empfehlen wir, die Liste als Vorschlagsliste im einrichtungsinternen Tumordokumentationssystem zu hinterlegen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Softwarehersteller.
Für Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen aus externen Quellen (z.B. Arztbriefen) besteht keine Meldepflicht.
Falls Sie dennoch Informationen aus externen Quellen melden möchten, müssen die Meldungen im oBDS-Format über das Feld “Eigene Leistung” mit “nein” gekennzeichnet werden. Bei Meldungen, die noch im ADT/GEKID-Format übermittelt werden, muss die externe Leistung mit der Melder-ID 999999 im Feld für den Leistungserbringer an das Krebsregister Baden-Württemberg gemeldet werden. Die Meldungen können im Krebsregister nur verarbeitet und ausgewertet werden, wenn sie richtig gekennzeichnet sind. Wenn Sie Meldungen zu externen Leistungen an das Krebsregister übermitteln, sind Sie für den korrekten Inhalt verantwortlich. Potentielle Rückfragen werden daher an Sie als Absender gerichtet.
Bitte beachten Sie, dass bei Angaben von Ersatzcodes für die IK-Nummern der Krankenkassen bei privat Versicherten keine Vergütung gewährt werden kann:
970000099: Versichertenangaben sind nicht bekannt
970000022: Patient privatversichert, aber Kasse unbekannt
Für einen Vergütungsanspruch ist auch bei Meldungen zu privat Versicherten die konkrete IK-Nummer der privaten Krankenkasse erforderlich. Diese können Sie bei der Patientin oder dem Patienten in Erfahrung bringen.
Nach neoadjuvanter Therapie kann vom Pathologen kein Grading ermittelt werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen beim Grading „T = trifft nicht zu“ an und achten Sie auch darauf, dies in den zugehörigen TNM-Angaben durch ein „y“-Präfix kenntlich zu machen. Wird in diesen Fällen kein „y“-Präfix gemeldet, müssen wir die Meldungen zukünftig zur Korrektur an Sie zurückgeben, da nicht eindeutig zu erkennen ist, ob zuvor eine (z. B. auch durch andere Meldende durchgeführte) neoadjuvante Therapie stattgefunden hat.