Ansicht „Aufwandsentschädigung“ im Meldeportal
Die Ansicht „Aufwandsentschädigung“ im Meldeportal wurde erweitert
Meldungen, die bei der Prüfung im Register als unvollständig oder unspezifisch beurteilt werden, können nicht vergütet werden. Im Meldeportal werden solche Meldungen auf der Seite der Aufwandsentschädigung als „nicht zu vergüten, da unvollständig oder unspezifisch“ ausgewiesen. Damit Sie künftig besser nachvollziehen können, welche Angaben in einer Aktualisierungsmeldung noch erforderlich sind, um ggf. eine Vergütung auszulösen, sind künftig in einer separaten Spalte die Details ersichtlich, weshalb die Meldung nicht für eine Abrechnung berücksichtigt werden konnte.
Bitte beachten Sie: in der Spalte wird nur der erste Grund ausgegeben, der in der Prüfkaskade im Register die Unvollständigkeit anzeigt. Möglicherweise fehlen noch weitere Feldinhalte, die für die Vergütungsfähigkeit einer Meldung erforderlich sind.
Ab Januar stellen wir Ihnen auf unserer Website unter„Kataloge, Referenzlisten und weitere Informationen zur Meldung“ eine Liste bereit, aus der Sie Erklärungen zu den Details entnehmen können.