Vergütung klinischer Meldungen mit Seitenlokalisation „U“
Klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ („unbekannt“) können für die Aufwandsentschädigung nicht berücksichtigt werden.
Da für klinische Meldungen zu paarigen Organen mit der Seitenlokalisation „U“ keine Vergütung gewährt werden kann, bitten wir Sie, diese mit der korrekten, aussagefähigen Seitenlokalisation zu aktualisieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass im Falle einer Beanstandung der Krankenkassen alle betroffenen Meldungen (Diagnosemeldungen und sämtliche Folgemeldungen) hinsichtlich der Angabe zur Seitenlokalisation korrigiert werden müssen, wenn Sie diese zur erneuten Prüfung an uns übermitteln möchten.
Ist die entsprechende Information nicht vorhanden, muss diese beim diagnostizierenden Arzt erfragt werden, damit die Meldung als vergütungsfähig bewertet werden kann.