Barrierefreiheit
Wurde von Teilnehmenden einer Studie die Einwilligung für ein Kohortenabgleich eingeholt, können die in der Studie erhobenen Daten durch angeforderte Daten des Krebsregisters Baden-Württemberg ergänzt werden. Selbstverständlich muss die zuständige Ethikkommission diesem Abgleich zustimmen. Wir freuen uns, wenn die Daten aus Baden-Württemberg für aktuelle wissenschaftliche Forschungsprojekte verwendet werden. Sie möchten gerne einen Kohortenabgleich beantragen? Dann senden Sie bitte den Kurzfragebogen ausgefüllt per E-Mail an das Epidemiologische Krebsregister Baden-Württemberg.
Weitere Informationen erhalten Sie in der direkten Korrespondenz mit uns.
Wissenschaftlerin/
Forschung
forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 06221 42-2389
Im Neuenheimer Feld 581
69120 Heidelberg
Stellvertretende Leitung Vertrauensstelle
forschungsanfragen@klr-krbw.de
Telefon: 0721 825-79003
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
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