Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlage der Krebsregistrierung in Baden-Württemberg ist – zusammen mit der Krebsregisterverordnung – das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG). Dieses enthält nicht nur zahlreiche Bestimmungen für Ärzt:innen – es stärkt auch Ihre Rechte als Patient:in.
Als Patient:in haben Sie das Recht zu erfahren, ob bzw. welche Daten zu Ihrer Person im Krebsregister gespeichert sind. Dafür schicken Sie das Auskunftsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Vertrauensstelle. Die Auskunft muss laut LKrebsRG von Ärzt:innen Ihrer Wahl erteilt werden, die oder den Sie im Antrag angeben. Sobald der Antrag in der Vertrauensstelle bearbeitet wurde, werden Ärzt:innen über Ihre gespeicherten Daten informiert und können Ihnen Auskunft erteilen. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Über ein Krebsgeschehen und die Versorgung der Betroffenen können nur verlässliche Aussagen gemacht werden, wenn alle Patient:innen mit einer Tumorerkrankung erfasst werden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass Sie die Meldung Ihrer Erkrankung an sich verweigern. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jederzeit der Speicherung und Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ärztin, die:der für die Meldung Ihrer Daten zuständig ist. Diese:r dokumentiert den Widerspruch schriftlich und leitet ihn an die Vertrauensstelle weiter. Dort werden Ihr Name und Ihre Adresse dann gelöscht – lediglich die medizinischen Daten zu Ihrer Krebserkrankung bleiben für Forschungszwecke erhalten. Sind Ihre Daten gelöscht, werden Sie schriftlich informiert.
Teamleitung
Datenmanagement
graf@klr-krbw.de
Telefon: 0711 137909-200
Birkenwaldstraße 149
70191 Stuttgart
medizinische Dokumentation/
Abrechnung
mandy.grewe@drv-bw.de
Telefon: 0721 825-79024
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
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