Home Meldende Auswertungen und Datenrückmeldung

Informationen zur Verwendung, Auswertung und Rückmeldung der Daten

Das KRBW erfasst alle relevanten Informationen zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von Krebserkrankungen. Diese Informationen werden ausgewertet und den behandelnden Ärzt:innen sowie der Krebsforschung zur Verfügung gestellt. Sie ermöglichen Fortschritte bei der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung publiziert – u.a. in den Jahresberichten „Krebs in Baden-Württemberg“ oder „Krebs in Deutschland“.

Datenrückmeldung im Meldeportal

Um die direkte Patient:innen-bezogene Zusammenarbeit zu fördern, haben Meldende die Möglichkeit, zu den selbst gemeldeten Patient:innen alle im Krebsregister gespeicherten medizinischen Daten abzurufen.

Behandlungsdaten-Rückmeldung

Über die Funktion der Behandlungsdaten-Rückmeldung können Sie zu den von Ihnen selbst gemeldeten Patient:innen auch vorliegende Daten weiterer klinischer Quellen einsehen. So erhalten Sie einen sektorenübergreifenden Überblick über den Krankheits- und Behandlungsverlauf Ihrer Patient:innen. Der Abruf ist jederzeit und mit tagesaktuellen Daten über das Meldeportal möglich. Sie können die Funktion über das Menü unter Datenrückmeldung > Behandlungsdaten abrufen und dort verschiedene Selektionskriterien sowie Ausgabeformate auswählen.

Vitalstatus-Abruf

Über die Funktion des Vitalstatus-Abrufs können Sie zu den von Ihnen selbst gemeldeten Patient:innen Informationen zum letzten Kontakt (z. B. Nachsorge oder Therapie) oder ggf. zu Todesursache und Todesdatum abrufen. Der Abruf ist jederzeit und mit tagesaktuellen Daten über das Meldeportal möglich. Sie können die Funktion über das Menü unter Datenrückmeldung > Vitalstatus > Export abrufen und dort verschiedene Selektionskriterien wählen. Über den Button „Anfrage abschicken“ erhalten Sie eine csv-Datei zu den zuvor selektierten Kriterien.

Unterstützung von Tumorkonferenzen

Zu den Aufgaben der Landeskrebsregister zählen auch die Begleitung bzw. Unterstützung sektorenübergreifender und interdisziplinärer Tumorkonferenzen sowie die Stärkung von Behandlungsnetzwerken. Beim „seltenen Fall“, z.B. bei atypischen Histologien, haben alle Ärzt:innen die Möglichkeit, in der Klinischen Landesregisterstelle vergleichbare Fälle für Tumorkonferenzen zu erfragen. Liegen dem KRBW ähnliche Konstellationen vor, werden die Kontaktdaten der Behandelnden (sofern diese damit einverstanden sind) an die interessierten Kolleg:innen vermittelt. Eine Anfrage ist jederzeit formlos möglich. Kontaktieren Sie dazu gerne das Team der KLR.

Unterstützung von Zertifizierungsprozessen

Ergänzend zur Behandlungsdatenrückmeldung und dem Vitalstatusabruf über das Meldeportal unterstützen wir Sie im Zertifizierungsprozess bei Bedarf auch mit individuellen Auswertungen zu den von Ihnen behandelten Patient:innen, beispielsweise mit Informationen zu Zweitmalignomen oder zum Tumorstatus im Verlauf. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über Ihren direkten Ansprechpartner der KLR oder über info@klr-krbw.de. Alle wichtigen Informationen haben wir auch in diesem Schreiben für Sie zusammengestellt. Kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Datenqualitätsbericht

Um die Qualität der onkologischen Versorgung von Patient:innen zu optimieren, ist das Krebsregister Baden-Württemberg nach § 11 Absatz 2 des Landeskrebsregistergesetzes (LKrebsRG) dazu verpflichtet, die Qualität der eingehenden Daten zu sichern.

Aus diesem Grund stellt das KRBW ab 2024 allen meldenden Institutionen einmal jährlich einen Datenqualitätsbericht (DQB) zu den von Ihnen übermittelten Meldungen bereit.

Ziel des DQB ist es, regelmäßig einen spezifischen Überblick über die aktuelle Datenqualität zurückzuspielen. Dazu werden verschiedene Variablen ausgewertet und dargestellt. Z.B. die Entwicklung des Meldeeingangs über die Monate, der Status der übermittelten Meldungen sowie die inhaltliche Vollständigkeit relevanter Felder.

Auf dieser Grundlage ist es möglich, Verbesserungspotentiale zu erkennen und entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.

Kooperationsvereinbarungen

Die KLR erstellt einmal jährlich für Krankenhäuser, Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte einen Bericht zur Meldeaktivität der dort registrierten Ärzt:innen im Vorjahr. Dieser kann im Rahmen der Zertifizierung verwendet werden, um die Zusammenarbeit mit dem Klinischen Krebsregister nach § 65c Abs. 1 Nr. 6 SGB V darzustellen.
Die Berichte werden den Zentren und/oder den meldepflichtigen Ärzt:innen individuell nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

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