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15.06.2026

Neuigkeiten zur TNM-Klassifikation

Erfahren Sie hier alles zur Veröffentlichung der 9. Auflage und den Übergangsfristen.

Zum Jahresbeginn wurde die deutsche Übersetzung der 9. Auflage der TNM-Klassifikation veröffentlicht. Für die Meldungen an das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW) gelten folgende Übergangsfristen:

TNM-Version 9: Gültig für Meldungen ab dem Leistungsjahr 2025, da einige Entitäten bereits im Laufe des Jahres 2025 nach TNM 9 definiert wurden.
TNM-Version 8: Gültig für Meldungen mit Leistungsjahr bis Ende 2026.

Damit möchten wir Ihnen ausreichend Zeit für die Umstellung geben. Wir empfehlen jedoch, die Umstellung auf die neue TNM-Version 9, die Anfang 2026 erschienen ist, möglichst frühzeitig vorzunehmen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Dokumente entsprechend angepasst werden. Achten Sie insbesondere auf die korrekte, zum Leistungsdatum passende Angabe der TNM-Version in der jeweiligen Meldung.

Hinweis zur ICD-O-4:
Die TNM-Klassifikation arbeitet bereits mit den Lokalisationscodes nach ICD-O-4. Diese Version ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht offiziell veröffentlicht. Solange keine offizielle Veröffentlichung vorliegt, gilt weiterhin die ICD-O-3, 2. Revision als Standard und sollte sowohl für die Lokalisationsangaben, als auch für die Histologie-Codes verwendet werden.

Schulungsangebote:
Derzeit arbeiten wir gemeinsam mit den anderen Landeskrebsregistern an einem gemeinsamen Schulungskonzept für TNM 9. Selbstverständlich informieren wir Sie über unsere Website und den Newsletter, sobald neue Termine oder Materialien verfügbar sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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